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Feuerlöscher Pflicht des Vermieters??

Verfasst: Fr 11.08.2006 10:45
von Faden
Hallo,

wer kann mir sagen, ob ein Vermieter (Genossenschaft) verpflichtet ist in einem Mehrfamilienhaus, jedoch Altbau, mit viel Holz (Treppengeländer, alle Treppenstufen incl. Keller) einen Feuerlöscher zu installieren??? Es wohnen hier 8 Parteien. Vielen Dank!

Verfasst: Fr 11.08.2006 17:14
von Linse
Gute Frage!
Meines Wissens müssen in Häusern mit mehr als 2 Nutzungseinheiten Feuerlöscher vorhanden sein. Auf die Bauweise (Holztreppen etc) kommt es dann höchstens noch bei der Berechnung der Feuerlöschergrößen drauf an.
Und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass entsprechende Feuerlöscher hier eine existenzgefährdende oder unverhältnismäßige Investition wären, so dass die Genossenschaft auf Bestandsschutz plädieren könnte... :???:

Bezüglich Quellen kann ich aber im Moment nichts sagen, vielleicht geben da die entsprechenden Landesbauordnungen etwas her.
Da können Dir die Leute hier aber mehr sagen, die nicht mehr studieren wie ich, sondern schon ernsthaft in dem Bereich arbeiten...

Verfasst: Fr 11.08.2006 21:49
von Consultant
Hallo Herr Faden,
Obwohl ich es befürworte, dass in jedem Haushalt, ein Feuerlöscher hängen sollte, gibt es keine Vorschrift, die dem Vermieter (von Hochhäusern abgesehen) vorschreibt Feuerlöscher in Wohnhäusern bereitzuhalten. Auch wenn es in anderen europäischen Ländern solche Vorschriften gibt, werden wir auf die Freiwilligkeit angewiesen sein.

Verfasst: Sa 19.08.2006 23:37
von ppm
Hallo,

gibt es nicht zumindest in einigen Feuerungsverordnungen die Vorschrift bei einer Feuerungsanlage >50kW (dann ist ein Heizraum erforderlich) einen Feuerlöscher in der Nähe des heizraumes zu installieren (oder so ähnlich).

Die 50 kW könnten bei 8 Parteien schon erreicht sein.

In der Regel ist der Heizraum im Keller und über das Treppenhaus zugänglich. Der Feuerlöscher wäre dann idealerweise im Treppenhaus zum Eingang zu poistionieren.

Zu dem ganzen Thema jedoch folgende ketzerische Frage:

Warum wollen Sie überhaupt einen Feuerlöscher im Treppenhaus?
- Das ganze Treppenhaus ist doch strikt brandlastfrei zu halten.
- Wenn nein, dann fangen Sie gefälligst zuerst mit diesem Them an!!!
- Wer sollte denn eine Holzdiele mit was zum brennen kriegen ???
- Und wer sollte dann eine brennende Holzdiele mit einem Feuerlöscher ausmachen (wenn er dann überhauptnoch den Brandherd erkennen kann und nicht vorher erstickt ist).
- Lieber einenen / mehrere Rauchmelder installieren, feuchte Tücher für die Türschlitze vorsehen und einen Katastropfhenplan für die Familie vereinbaren (Taschenlampe, Handy, Tür rauchdicht machen, Am Fenster auf Feuerwehr warten falls Treppenhaus verqualmt)

Komme zwar aus einer anderen fachlichen Ecke, jedoch schein mir das am vernünftigsten.

Viel Spaß

Verfasst: Mo 21.08.2006 11:18
von Huter
Hallo,

rauchmelder sind auf jeden Fall vernünftig,
aber was machen Sie wenn Ihr Rauchmelder anschlägt
und Sie feststellen das es "nur" ein Entstehungsbrand ist, Papierkorb oder ähnliches.

Feuerwehr rufen und warten (bis es ein richtiges Feuer ist ?

90% aller brände hätten mit einem Feuerlöscher zur richtigen Zeit am richtigen Ort in der entstehungsphase verhindert werden können.

Ich kenne einen Markler der eine ehemalige Kasserne zu einem mietshaus umfunktioniert hat, und für jede mieteinheit einen 2kg autolösacher instaliert hat.
Damit lässt sich zwar nicht wirklich viel ausrichten (durch einen ungeübten) aber es gab in dem Gebäude schon 2 Brände, wo es bewohnern möglich war sich mittels dieser Feuerlöscher den Fluchtweg nach drausen frei zu machen.

MfG
stefan Huter

Verfasst: Mo 21.08.2006 16:21
von Consultant
Hallo!

Zunächst zu der Frage: „gibt es nicht zumindest in einigen Feuerungsverordnungen die Vorschrift bei einer Feuerungsanlage >50kW (dann ist ein Heizraum erforderlich) einen Feuerlöscher in der Nähe des heizraumes zu installieren (oder so ähnlich).“
Die Antwort ist „leider nicht mehr“.


Die ketzerische Frage sei Ihnen verziehen, doch ich kenne wenige „brandlastfreie“ Treppenhäuser in Wohnhäusern.

Außerdem ist eine Brandausbreitung aus den Wohnungen ins Treppenhaus auch möglich. Sicher ist es dann bereits sehr spät und unwahrscheinlich, dass eine effektive Brandbekämpfung mit einem tragbaren Feuerlöscher durch einen Laien möglich ist.

Doch damit wird eigentlich klar, die wirkliche Gefahr ist, von Brandstiftung mal abgesehen, in den Wohnungen zu suchen. Somit wäre die Frage der Rauchmelder auf alle Fälle auch auf die Wohnungen auszudehnen und in Verbindung mit Feuerlöschern im Treppenhaus, die dann z.B. Etagenweise zur Verfügung stehen, ein sinnvoller Schutz vorhanden. Wenn darüber hinaus eine Maßnahme zur Rauchfreihaltung des Treppenhaus getroffen würde, wäre dem Sicherheitsbedürfnis der Bewohner optimal Rechnung getragen.

Den 2kg Autolöscher betrachte ich sehr skeptisch. Nicht nur, weil er nach BGR 133 zu Recht keine Berücksichtigung findet, sondern weil Funktionsdauer, Löschmittelmenge und Wurfweite für den Einsatz in einem Gebäude völlig unzureichend sind. Aus meiner Sicht eine Scheinsicherheit, die nicht hilfreich ist. Auf eine technische Einrichtung, von der man sagt: „Damit lässt sich zwar nicht wirklich viel ausrichten“ sollte man dann lieber verzichten.

Bei der Löschmittelentscheidung sollte man ohnehin Schaum bevorzugen.

Doch bei aller Theorie, alle Vorschläge setzen die Freiwilligkeit des Vermieters voraus. Mieter, denen Ihre Sicherheit eine kleine Investition Wert ist, werden wohl selber für Rauchmelder (von inzwischen bekannten Neuregelungen mal abgesehen) und für Feuerlöscher sorgen müssen.

Mit freundlichen Grüßen an das Forum!

Verfasst: Mo 21.08.2006 21:54
von ppm
Hallo,

ja es ist wohl richtig, dass die Brandursache doch eher in den Wohnungen zu suchen sein sollte (denn sollte man ja möglichst auf Brandlastenfreiheit im Treppenhaus achten !!! und wo kommt im Treppenhaus die Zündenergie her?).

Und es ist unszweifelhaft auch sicher, dass ein Entstehehungsbrand mit einem Feuerlöscher gelöscht werden können sollte.

Doch wie will ich in der Wohnung einen Entstehungsbrand löschen, wenn der Feuerlöscher im Treppenhaus steht und ich keinen Schlüssel/Zutritt zu der Wohnung habe (Ob ich - als Laie - durch Eintreten der Tür - und dem damit verbundenen Raucheintritt in das Treppenhaus - der Mieterschaft nicht einen Bärendienst erweise sei mal dahin gestellt, zumal Türen in Mehrfamilienhäusern soch einbruchshemmend ausgeführt sein sollten)

Wenn also die Feuerlöscher nur Sinn für den in der eigenen Wohnung entstehenden Brand machen und nur zum Löschen durch eigene Kraft (des jeweilgen Mieters) dient, glaube ich, dass hier die Fürsorgepflicht des Vermieters aufhört, auch wenn - emotional gesehen - jeder mindestens zehn Feuerlöscher haben sollte.

Was hält eigentlich das Fachpublikum von den jüngsten Artikeln in der HLH nach denen auch für Wohngebäude Sprinkleranlagen gefordertert werden (natürlich zum Personenschutz)? Aber hier werde ich einen neuen Beitrag aufmachen und den Wahnsinn genau beschreiben...

Wenn ich im Treppenhaus das Feuer in der Nachbarwohnung mitbekomme, dann ist vermutlich das Treppenhaus schon extrem verraucht.

Nun habe ich evtl. noch die Chance durch das Treppenhaus (mit der Familie, die ich noch holen muss) zu fliehen, oder ich muss mich verschanzen. Oder soll ich etwa durch ein dunkles, verqualmtes Treppenhaus fliehen? Dieses Risiko sollte jedem selbst überlassen werden, jedoch habe ich persönlich immer gerne einen Plan B in der Tasche (und bei Wohngebäuden unterhalb der Haushausgrenze ist nun mal der zweite Rettungsweg in der Regel das Fenster/der Balkon)


Wie gesagt, sehe ich das vielleicht alles aus einem falschen Winkel ...

Verfasst: Mo 21.08.2006 22:42
von Consultant
Hallo!

Auf alle Fälle ist neben der Gesetzeslage immer die persönliche Sichtweise ausschlaggebend.

Da wir nun mal für dieses Thema keine Vorschrift greifbar haben, wird man sich von bestimmten Szenarien leiten lassen. Zunächst ist die Frage der Wirksamkeit eines Feuerlöschers nicht nur davon abhängig, ob er richtig ausgewählt wurde, sondern insbesondere, ob der potentielle Benutzer in der Lage und bereit ist das Gerät zu benutzen. Das ist keineswegs in allen Fällen vorauszusetzen. So werden alte oder behinderte Menschen oder Kinder kaum in der Lage sein mit einem Feuerlöscher umzugehen. Erfahrungsgemäß werden Mütter (sicher auch Väter) mit Kleinkindern oft instinktmäßig versuchen irgendwie das (die) Kind(er) in Sicherheit zu bringen und nicht daran denken die Ursache, d.h. den Brand zu bekämpfen. Selbst beherzt handelnde Personen versagen, wenn ihnen der Umgang mit einem Feuerlöscher nicht durch Übung oder Unterweisung geläufig ist. (Es gibt viel zu tun – übrigens nicht nur im privaten Bereich)

Andererseits bringt es nichts, wenn man von ständigen Wenn und Aber geplagt, lieber keine Vorsorge trifft.

Aus meiner Sicht ist es insbesondere in Wohnhäusern dringend notwendig durch Rauchmelder eine Alarmierung im Brandfall zu sichern. Da durch diese Alarmierung sehr früh der Brand erkannt wird, wird das Eingreifen mit einem Feuerlöscher mit großer Wahrscheinlichkeit auch für ungeübte Personen erfolgreich sein. Auf jeden Fall ist eine Evakuierung auch für die noch nicht betroffenen Hausbewohner möglich.

In solchen Fällen kann durchaus auch der Nachbar mit einem Feuerlöscher einem anderen Hausbewohner noch helfen (nicht immer muss also eine Tür aufgebrochen werden).

Wenn der Vermieter den Feuerlöscher nicht nur als juristisch oder moralisch begründete Pflicht sieht, sondern als Teil seines Gesamtsicherheitskonzeptes (wie auch im Gewerbebetrieb üblicherweise erforderlich), so kann durchaus der für die allgemeine Nutzung im Treppenhaus angebrachte Feuerlöscher Sinn geben.

Was Ihre Frage zu den Sprinkleranlagen angeht, so muss ich gestehen, dass ich nicht unbedingt ein Freund dieser Technik bin. Allerdings möchte ich sie auch nicht verteufeln. Aus meiner Sicht ist jede automatische Technik einem personengebundenen Brandschutz, insbesondere sofern er durch Laien zu realisieren ist, überlegen.

Das Schutzziel der Sprinkleranlage in Wohnräumen kann wohl kaum darin bestehen die Personen in der brennenden Wohnung zu schützen. Die sind vor dem Ansprechen der Sprinkleranlage entweder, durch die Rauchmelder alarmiert und geflüchtet oder bereits der Rauchvergiftung erlegen. Jedoch der Schutz des Wohnhauses und damit der Schutz der anderen Mieter ist durchaus realistisch einzuschätzen. Eine Analogie zu dem Sprinklerschutz im Hotel ist hier angebracht.
Ob das Wahnsinn ist oder nicht, ist sicher wieder eine Ansichtssache. Die Amerikaner sehen es als sehr sinnvoll an (ohne Kommentar).

Mit freundlichen Grüßen an das Forum!

Verfasst: Di 22.08.2006 10:35
von ppm
Hallo,

ich glaube, dass man sich auf die letzten Aussagen einigen kann.

Das Bewusstsein bei Mietern und Vermietern muss gleichermaßen steigen.

Als Mieter würde ich mir ohnehin überall Rauchmelder (Home-Melder - auch in der Küche) installieren und eine Löschdecke und/oder ein spezielles Löschmittel für den Küchenherd bereitsstellen.

Das Geld sollte einem Mieter seine Sicherheit wert sein.

Der Vermieter sollte eben, wie beschrieben, Übungen durchführen lassen und ggf. an zentraler Stelle zusätzliche Löschmittel bereitsstellen - am besten in Verbindung mit zentralen Rauchmeldern. Hierdurch kann er sicherlich mehrere Fliegen mit einer Klappe schlagen:

- Sensibilisierung der Mieter
- Verringerung evtl. Brandfolgekosten
- Besserer Leumund des Vermieters
- Stärkung der Solidarität der Mieter (Verringerung des Vandalismus)

Das funktioniert jedoch nur, wenn die Mieter den Vermieter nicht als "Geldhai" ansehen und sich aufgrund Ihrer (natürlich immer zu hohen Miete) genötigt fühlen, jeglichen Benefit aus dem Mietverhältnis zu holen (Oh, ein Feuerlöscher! Den könnte ich mal gebrauchen ...).

Leider bewegt sich hier unsere Gesellschaft diametral auseinander, so dass sich vermutlich nicht der für obig beschriebene Vorgehensweise notwendige Konsens zwischen Mietern und Vermietern einstellen wird (zumindest nicht in größeren Wohnanlagen).

Ich habe übrigens auch von amerikanischen Vermietern gehört, die Ihre Mieter per Mietvertrag zwingen, auf Kosten der Mieter Rauchmelder in den Wohnungen zu installieren und zu betreiben.

Hier bleibt vermutlich die erstrebenswerte Gegenseitigkeit ebenfalls auf der Strecke ...

Wir werden sehen müssen, wie sich die Gesellschaft weiterentwickelt und ob es zukünftig zu vernünftigen Lösungen kommen wird.

Im Rahmen der sich abzeichnenden Deregulierung ist eine gesetzliche Regelung eher weniger zu erwarten. Warum sollte auch ein vernunftbegabtes Wesen, was sich nun um seine wesentlich abstraktere Altersversorgung selber kümmern soll, bezüglich einer konkret begreifbaren Gefahr bervormundet werden (Deregulierung ist eben nicht immer ein Allheilmittel)?

Wir müssen also selber ran...

Viele Grüße

PS: Ich bin übrigens auch Mieter (auch wenn das anders klingen mag) und habe die o. g. Maßnahmen auf eigene Initiative und Kosten umgesetzt.

Feuerlöscher im Treppenraum

Verfasst: Di 22.08.2006 20:00
von bkbrandschutz
Es gibt tatsächlich keine zwingende Vorschrift für die Bereitstellung von Feuerlöschern in Treppenräumen von Gebäuden mittlerer Höhe.
Allerdings ist das nur die halbe Wahrheit.
Bis ca. Mitte der 70ger Jahre haben Brandschutzingenieure häufig Feuerlöscher in ihren brandschutztechnischen Stellungnahmen in den Treppenräumen gefordert, die dann Eingang in die Nebenbestimmungen zum Bauschein fanden.
Man muss bei älteren Gebäuden also immer auch in die Nebenbestimmungen der Baugenehmigung schauen.