Nutzungsänderung und Brandschutz

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bjansen_2000

Nutzungsänderung und Brandschutz

Beitragvon bjansen_2000 » Do 29.06.2006 11:10

Sehr geehrtes Forum,

als Ingenieurbüro für Automatisierungstechnik betreuen wir hauptsächlich automatische Hochregallager. In einem aktuellen Fall überlegt ein Kunde derzeit eine Nutzungsänderung, in einem Lager für Getränke sollen zukünftig evtl. Lebensmittel-Rohmaterialien und Verpackungsmaterialien gelagert werden.

Wir fragen uns nun, welche genehmigungsrechtlichen Konsequenzen diese Nutzungsänderung hat und ob dadurch evtl. zusätzliche Brandschutzmaßnahmen erforderlich werden könnten.

Es geht uns zunächst mal um eine erste Einschätzung, ob es sich lohnt dieses Projekt weiter zu verfolgen.

Rahmendaten:
Automatisches Hochregallager, Baujahr ca. zwischen 1985 - 1995, Lagerhöhe ca. 11m, kein Löschsystem, keine Rauchansaugung.

Mit freundlichen Grüßen
Björn Jansen

Consultant

Beitragvon Consultant » Sa 08.07.2006 9:19

Hallo Kollege,

wenn ich Deinen Standort richtig zuordne, so ist das Niedersachsen. Zunächst zwei Zitate, die die Pflichten des Betreibers deutlich machen:
Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
„(5) Baumaßnahmen sind die Errichtung, die Änderung, der Abbruch, die Beseitigung, die Nutzungsänderung» und die Instandhaltung von baulichen Anlagen oder von Teilen baulicher Anlagen.“

Muster-Richtlinie für den baulichen Brandschutz im Industriebau (Muster-Industriebaurichtlinie - M IndBauRL) der Fachkommission "Bauaufsicht" der ARGEBAU
„9 Pflichten des Betreibers
Änderungen der brandschutztechnischen Infrastruktur sowie eine Erhöhung der Brandlast erfordern eine Überprüfung des Brandschutzkonzeptes. Ergibt sich daraus eine niedrigere Sicherheitskategorie, eine höhere äquivalente Branddauer tä oder eine höhere rechnerisch erforderliche Feuerwiderstandsdauer erf tF oder eine höhere Brandschutzklasse nach Tabelle 2, so liegt eine Nutzungsänderung» vor. Solche «Nutzungsänderungen bedürfen dann eines Bauantrages und einer Baugenehmigung, wenn sich aus ihnen höhere Anforderungen ergeben. Dies gilt auch bei Änderungen und Ergänzungen des Brandschutzkonzeptes nach Erteilung der Baugenehmigung.“

Die Schlussfolgerung ist, dass eine Aufnahme für die künftige Nutzung vorzunehmen ist und mit der bisherigen Nutzungsbedingungen zu vergleichen ist. Liegen höhere Risiken vor, so sind die geeigneten Maßnahmen festzulegen und eine Änderung zu beantragen.

Koch

Einstufung in Hochregallagerrichtlinie

Beitragvon Koch » Mi 16.08.2006 8:15

Hallo,

bei der vorzunehmenden Risikobewertung Getränkelager (insbesondere bei Leergut Kunststoffbehältnisse) zu Lebensmittel-Rohmaterialien könnte es meines Erachtens nach evtl. zu einer gleichen Risikobewertung kommen. Diese Aussage erfolgt jedoch ohne weitere Ermittlung von Brandlasten usw..

An dieser Stelle möchte ich jedoch darauf hinweisen, das wenn die Anlage in Ihren wesendlichen Bestandteilen umgebaut wird (z.B. Regalförderzeuge) man nicht mehr von Bestandsschutz reden kann.

Weiterhin ist der Stand der Technik mit einzubeziehen. Hier definiert die VDI 3564 "Empfehlungen für Brandschutz im Hochregallager" das an Hochregalanlagen als bauliche Anlagen besonderer Art oder Nutzung mit Lagerguthöhen in Regalen über 9m besondere Anforderungen zu stellen sind.
Diese beinhalten z.B.: Zugänglichkeit für die Feuerwehr, Brandabschnittsgrößen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Rettungswege, zwingender Einsatz von geeigneten automatischen Löschanlagen.