Hallo,
Mein Problem ist, das die Räume, wo die Brandmeldeanlage ( Brandmeldezentrale )untergebracht ist, als Lagerräume genutzt werden.
Was darf in einem Raum noch stehen außer der Brandmeldeanlage.
Welche Richtlinien und Vorschriften geben es?
Gruß
Uwe
DIN 14675, 6.2.6 Aufstellung der BMZ:
"... c) das Risiko der Brandentstehung am Aufstellungsort muss niedrig sein; der Aufstellungsort muss durch die BMA überwacht werden; ..."
Da steht allerdings nicht, dass die BMZ nicht in einem Lager stehen darf.
Lager wofür? Brandentstehungsgefahr? Kommt drauf an.