Elektro Unterverteilung
Verfasst: Mi 07.12.2005 10:44
Bei der letzten Brandschutzbegehung im Krankenhaus mahnte ich die nicht verschlossene Tür zur Elektrounterverteilung auf der Station an. Der begleitende TL erwähnte darauf hin, dass vom TÜV die abgeschlossene Tür bemängelt wurde. Begründung: Zugang muß jederzeit, auch für das Stationspersonal möglich sein!!!! Angeblich gibts ein Regelwerk in dem die Forderung niedergeschrieben ist. Wer kann hierzu näheres sagen?