Verkauf&Montage von 9V FammEx Rauchmelder als Hausmeiste

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Der Hausmeister

Verkauf&Montage von 9V FammEx Rauchmelder als Hausmeiste

Beitragvon Der Hausmeister » Di 04.10.2005 13:52

Hallo alle zusammen,

ich bin selbstständiger Hausmeister und möchte 9V Rauchmelder von FlammEx verkaufen und montieren.

Hessen:In § 13 der HBO wird als Abs. 5 angefügt:
"(5) In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure,
über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens
einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten."

Nun stellt sich für mich die Frage: Darf ich das als Hausmeister machen?



Nach umfangreicher Auseinandersetzung mit dem Thema vorbeugendem Brandschutz, möchte ich jetzt FlammEx Rauchmelder anbieten und montieren nicht irgendwelchen Billigschrott.

Über kompetente Auskunft und Feedback freue ich mich, sagt mir eure Meinung!

:oooh:

Danke schon mal im Voraus!

Falk_HL
Beiträge: 281
Registriert: Mo 16.06.2003 14:55

Beitragvon Falk_HL » Fr 07.10.2005 10:38

Hallo Hausmeister,

Zunächst mal finde ich es echt super, wenn du dich in deinem Job nebenbei auch um den Brandschutz bemühst. Und auf jeden Fall ist jeder Rauchmelder mehr, der auch nun auch im privaten Bereich einzug halten soll, ein Plus an Sicherheit.

Grundsätlich ist dieses Gerät in Ordnung, wurde ja auch von der Stiftung Warentest für gut befunden und ist vom VdS zertifiziert. Ob es sinnvoll erscheint nur ein Fabrikat anzubieten würde ich vorsichtig hinterfragen. Ich meine es gibt den bspw. auch mit Funk und mit 230 V. Diese Alternativen würde ich mit anbieten.

Ansonsten sehe ich da keine Probleme, wenn du dies in deine Dienstleistungen mit aufnimmst. Handle ordendliche Konditionen aus, so 20-24 EUR und sehe es mehr als Idealismus und verdiene wenn nötig maximal an der Montage.

Schau mal hier: http://www.rauchmelder-lebensretter.de/ da bekommst du sicherlich noch ein paar Tipps und sicherlich auch Flyer für die Haushalte, die du sensibilisieren möchtest. Auch beim VdS gibts noch ein paar brauchbare Hinweise: http://www.vds.de/verbraucherservice/rauchmelder.php
Grüße FH

Schaeffer

Rauchmelder nach VdS und DIN

Beitragvon Schaeffer » Sa 08.10.2005 13:32

Hallo,
ich befasse mich überwiegend mit dem Thema "Rauchmelder" in Hessen (HBO § 13, Abs. 5). Sowohl für die Melder als auch für die Wartung wurde mittlerweile eine DIN-Vorschrift herausgegeben. Obwohl Nachrüstpflichtfrist in Hessen für Bestandsbauten (Privatbereich) bis 31.12.2014 gegeben ist, ist es zumindest ein Schritt in die richtige Richtung. Überwiegend montieren wir Rauchmelder, die sich mit einem Funkmodul nachrüsten und vernetzen oder zu Linien ausbilden lassen. Diese Rauchmelder lassen sich so auch mit Temperaturmelder so koppeln. Natürlich lasse ich euch die DIN-Vorschriften und rechtlichen Vorschriften (wichtig bei vermieteten Wohneinheiten, wer zahlt die Melder, wer zahlt die Wartung) zukommen.

Gruss: Peter Schäffer

Mathias Zimmer

Re: Rauchmelder nach VdS und DIN

Beitragvon Mathias Zimmer » So 09.10.2005 2:54

Hallo,

Schaeffer hat geschrieben:ich befasse mich überwiegend mit dem Thema "Rauchmelder" in Hessen (HBO § 13, Abs. 5). Sowohl für die Melder als auch für die Wartung wurde mittlerweile eine DIN-Vorschrift herausgegeben.


diese DIN (wenigstens die Nummern) würden mich stark interssieren, das ist nämlich (trotz regelmäßigem Studium von Fachpresse und www) das erste, was ich davon höre...

Schaeffer

DIN-Nummern

Beitragvon Schaeffer » Di 11.10.2005 21:09

Hallo, auf vielfachen Wunsch hier die DIN-Vorschriften:

Hinweise für Vermieter in Bundesländern mit gesetzlicher Verpflichtung zur Installation von Rauchmeldern


Die Vermieter/Eigentümer haben neben der Pflicht zur Installation auch dafür zu sorgen, dass die installierten Rauchmelder (DIN 14604) betriebsbereit sind (Kontrolle einmal jährlich).

Sind die Rauchmelder im Brandfall nicht betriebsbereit, haftet der Vermieter, es sei denn, er kann die jährliche Prüfung nachweisen.

Um die Verantwortung für die Betriebsbereitschaft an den Mieter weiter zu geben, bedarf es einer Änderung bzw. Ergänzung des Mietvertrages. In diesem Fall kann sich der Mieter verpflichten, die Verantwortung für die Betriebsbereitschaft des Rauchmelders zu übernehmen.

Der Vermieter hat aber weiterhin eine Aufsichtspflicht!


DIN 14676

Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung

Der Rauchmelder ist entsprechend der Bedienungsanleitung, jedoch mindestens einmal jährlich einer Funktionsprüfung zu unterziehen.

Dazu gehört mindestens eine Überprüfung, ob die Raucheindringöffnungen frei sind. Wird eine Verschmutzung festgestellt, so ist entsprechend der Herstellerangaben zu reinigen.

Bei mechanischer Beschädigung ist der Melder auszutauschen.

Über die Prüftaste wird probeweise Alarm ausgelöst.

Der Batteriewechsel sollte mindestens einmal jährlich oder nach Herstellerangaben durchgeführt werden. Ein Batteriewechsel muss spätestens dann erfolgen, wenn der Rauchwarnmelder den erforderlichen Batteriewechsel akustisch signalisiert

Gruss: Peter Schäffer