Hallo ins Forumland,
habe folgende Fragen:
1. Wer ist im Bundesland Sachsen-Anhalt berechtigt ein Brandschutzkonzept im Baugenehmigungsverfahren zu erstellen bzw. kann ein staatl. anerkannter Sachverständiger z. B. aus NRW ohne weiteres sein Konzept einreichen?
2. Für welche Bauvorhaben werden i. d. R. Brandschutzkonzepte von der Bauaufsicht gefordert?
Für Antworten bin ich dankbar.
Gruß Uli