Seite 1 von 1

Betriebssicherheits VO

Verfasst: Do 03.02.2005 23:02
von Huter
Hallo @ll....

Jetzt hat es auch mich erwischt. :???:
Ich muß für die Druckluft-Wasser-Behälter unsere Sprinkleranlage
eine "sicherheitstechnische Bewertung" haben oder schreiben.

Kann mir jemand sagen ob ich das selbst darf ?
gibt es irgendwo dazu n vorlage ?

Dass ich mal weiß was da alles drinstehen muß,
und nen Anhaltspunkt habe.

MfG und schöne Fassnacht
:grins: :roll: :kugel: :bussi:
Stefan Huter

Verfasst: Fr 04.02.2005 13:34
von Frank Fleischhauer
Hallo Herr Huter,
fragen Sie doch mal die Errichterfirma der Sprinkleranlage. Da diese ja auch bei Neuanlagen eine solche Bescheinigung ausstellen muss, kann sie wahrscheinlich sowas aus der Schublade ziehen. Und für gute Kunden (was Sie ja sicher sind :zwink: ) darf sowas eigentlich nicht viel kosten, insbesondere wenn man Ihre Arbeitszeit, die fürs "üben :???: " draufgeht, nicht rechnen muss.
Mit freundlichen Grüßen für ein schönes Wochenende,
Frank Fleischhauer

Verfasst: Sa 05.02.2005 1:23
von Huter
Hallo Herr Fleischhauer...

Es handelt sich um eine Neuanlage die im November 04 in Betrieb gegangen ist, aber im Schreiben der zuständigen Behöerde (TÜV Saarland) steht
"eine sicherheitstechnische Bewertung ist vom Betreiber zu erstellen".
Und der Betreiber sind ja wir, und ich als Betreuer der Anlage muß jetzt wohl zusehen wo ich das Ding herbekomme. :???:

Ich lesse den Wisch aber zur Sicherheit am Mittwoch nochmal genau durch, und halt schon mal Rücksprache mit dem Errichter. :pst:

Gruß Stefan Huter

Verfasst: So 06.02.2005 17:14
von Hübschmann
Hallo Kollegen,
hier wird von den Behörden weiter nichts verlangt , als die Anlage
sicherheitstechnisch einzuschätzen (d.h. eine Gefährdungsanalyse anzufertigen). Aus dieser Einschätzung , die Unterstützung dazu erhalten Sie von Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit, gehen dann auch noch
die Prüffristen hervor , die ja nach der BetrSichV der Betreiber für alle Anlagen selbst fetzulegen hat.
Die Errichterfirma hat eine Gefahrenanalyse zu erstellen, die Sie dort abfordern können (bitte nicht mit der Gefährdungsanalyse verwechseln).

Mit den besten Grüßen
Gunter Hübschmann

Verfasst: Mi 23.02.2005 17:40
von Rupp
Hallo,

ja, ich bin auch mal wieder da!! Eine Sicherheitsbewertung laut Betriebssicherheitsverordnung findest du als Vordruck im WWW. Eine Anleitung dazu auch. Du mußt einfach realistisch die Gefahren die von dem zu beurteilenden Teil ausgehen und diein einem Formblatt festhalten und vor Ort aufhängen.

reeee

Verfasst: Mo 04.04.2005 14:03
von Huter
Hallo zusammen...

Ich habe mich jetzt dazu entschlossen diese "Sicherheitstechnische Bewertung " vom TÜV machen zu lassen.

Da wir eh noch einige Termine mit dem guten Mann haben,
und auch ein recht gutes Verhältis zu unserem Sachverständigen denk ich
wird das kein so großer Akt.

dann sehen wir mal was da verlangt wird,
und können entscheiden ob wir die restlichen selbst machen. :grins:

MfG

Stefan Huter