Brandlasten in Rettungswegen
Verfasst: Fr 15.10.2004 16:25
Hallo,
wer kann mir sagen ob man in Nutzungseinheiten mit einer Nutzfläche bis 400m²in den Fluren Kopierer aufstellen u. z.B. auch Bilder ohne spezielle schwerentflammbare Rahmen aufstellen darf. Einerseits sind die o.g. Flure keine notwendigen Flure, andererseits "sind bauliche Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und zu unterhalten, dass der Entstehung und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird" (Art.15, Satz 1 BayBO). Welch salomonisches Urteil kann da gefällt werden?
wer kann mir sagen ob man in Nutzungseinheiten mit einer Nutzfläche bis 400m²in den Fluren Kopierer aufstellen u. z.B. auch Bilder ohne spezielle schwerentflammbare Rahmen aufstellen darf. Einerseits sind die o.g. Flure keine notwendigen Flure, andererseits "sind bauliche Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und zu unterhalten, dass der Entstehung und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird" (Art.15, Satz 1 BayBO). Welch salomonisches Urteil kann da gefällt werden?