Hallo @all
Kann mir jemand sagern ob und wo es Allgemeine Sicherheits Vorschriften zum
Schweißen Trennen Brennen gibt ?
Die würde ich unseren Schweißern gerne zum Erlaubnissschein dazugeben.
Gruß und schöne Arbeitswoche
Stefan Huter
Sicherheitsvorschriften Schweißen
Hallo Herr Huter,
allgemeine Vorschriften gibt es z.B. von den Berufsgenossenschaften: BGV D1 „Schweißen, Schneiden und
artverwandte Verfahren“. Download: http://www.bgfe.de/pages/gesetze/bgv/BGV_D1.pdf
Weiterhin wird Ihr Sachversicherer auch Informationen für Sie haben. So gibt es vom VDS die
Vorschrift 2008 „Schweiß-, Schneid-, Löt- und Trennschleifarbeiten“ - Richtlinien für den Brandschutz.
Aber all das ist nichts, was Sie dem Schweißer zum Erlaubnisschein mitgeben können. Dazu müssen Sie
einen kurzen Extrakt aus diesen Vorschriften erarbeiten und speziell für Ihre Firma anpassen, z.B.
- wo/wen kann man im Brandfall alarmieren
- wo gibt es Löschmittel
- wer muss über Beginn und Ende der Arbeiten informiert werden (hier konkrete Telefonnummern angeben)
- was muss getan werden wenn die angemeldete Zeit überschritten wird
- Sicherheitsmaßnahmen nach Beendigung der Arbeit.
Das sollte dann maximal eine A4-Seite lang sein und könnte auf der Rückseite der Schweißgenehmigung
stehen.
Freundliche Grüße, Holger Nolte
allgemeine Vorschriften gibt es z.B. von den Berufsgenossenschaften: BGV D1 „Schweißen, Schneiden und
artverwandte Verfahren“. Download: http://www.bgfe.de/pages/gesetze/bgv/BGV_D1.pdf
Weiterhin wird Ihr Sachversicherer auch Informationen für Sie haben. So gibt es vom VDS die
Vorschrift 2008 „Schweiß-, Schneid-, Löt- und Trennschleifarbeiten“ - Richtlinien für den Brandschutz.
Aber all das ist nichts, was Sie dem Schweißer zum Erlaubnisschein mitgeben können. Dazu müssen Sie
einen kurzen Extrakt aus diesen Vorschriften erarbeiten und speziell für Ihre Firma anpassen, z.B.
- wo/wen kann man im Brandfall alarmieren
- wo gibt es Löschmittel
- wer muss über Beginn und Ende der Arbeiten informiert werden (hier konkrete Telefonnummern angeben)
- was muss getan werden wenn die angemeldete Zeit überschritten wird
- Sicherheitsmaßnahmen nach Beendigung der Arbeit.
Das sollte dann maximal eine A4-Seite lang sein und könnte auf der Rückseite der Schweißgenehmigung
stehen.
Freundliche Grüße, Holger Nolte