Evakuierungsübung
Verfasst: Fr 19.03.2004 11:53
Verehrte Kolleginnen und Kollegen,
mal eine grundsätzliche Frage: Falls bei einer Brandschutz- oder Evakuierungsübung jemand zu Schaden kommt, ist dieser Unfall dann über die gesetzliche Unfallversicheung (BG) abgesichert?
Mit kollegialem Gruss:
Peter Schäffer
mal eine grundsätzliche Frage: Falls bei einer Brandschutz- oder Evakuierungsübung jemand zu Schaden kommt, ist dieser Unfall dann über die gesetzliche Unfallversicheung (BG) abgesichert?
Mit kollegialem Gruss:
Peter Schäffer
), dabei ist Sie über ihren Hocker gestolpert und in ein Regal gestürtzt. Sie war danach eine Woche krank. Die Unfallanzeige wurde normal ausgefüllt und zur BG geschickt, die diese anstandslos entgegen nahm.