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Frage Bußgelder

Verfasst: Mi 05.02.2025 14:53
von Markus Kafurke
Moin zusammen,

in einem Betrieb wurde jahrelang der Brandschutz vernachlässigt.

So wurden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens geforderte Flucht- und Rettungspläne sowie der Feuerwehrplan erstellt, aber nicht wie vorgeschrieben aktualisiert.
Auch wurden regelmäßige Prüfungen der Brandschutzeinrichtungen (baulicher und anlagentechnischer Brandschutz) nicht durchgeführt bzw. können nicht nachgewiesen werden.
Entsprechend gibt es auch hier teils erhebliche Mängel.

Kennt jemand die Höhe der Bußgelder/Ordnungsgelder, wenn die bei einer Brandverhütungsschau festgestellten Mängel nicht innerhalb der vorgegebenen Zeit behoben werden?

Folgende Mängel wurden festgestellt:
  1. mehrere Brandschutztüren schließen nicht
  2. Flucht- und Rettungspläne nicht aktuell
  3. Feuerwehrplan völlig veraltet
  4. Wartungsnachweis der BMA nicht geführt
  5. Bauliche Vorgaben der Baugenehmigung (Errichtung einer Brandwand) nicht ordnungsgemäß erfüllt
  6. Brandabschottung in Brandwänden nicht intakt/nicht vorhanden
  7. Nach Brandverhütungsschau Auflage, einen BSB zu bestellen, wenn dies nicht geschieht: was?

Vielen Dank und herzliche Grüße aus Nordfriesland
Markus

Re: Frage Bußgelder

Verfasst: Do 06.02.2025 8:53
von clammer
Guten Tag,

das lässt sich nicht allgemein beantworten. In der Regel steigt der Betrag nach jedem "Nichtstun" und kann meines Wissens in SH bis auf 500.000,- € steigen.
Alternativ kann die Behörde, je nach Schwere der Mängel, auch eine Nutzungsuntersagung aussprechen.

Gruß
C. Lammer

Re: Frage Bußgelder

Verfasst: Fr 07.02.2025 12:48
von THE
Wenn die aufgeführten Mängel dem Arbeitgeber bekannt sind und er sie trotzdem nicht behoben hat bzw. beheben hat lassen, kann auch von vorsätzlicher Handlung ausgegangen werden, womit man sich nach §9 Abs.2 ArbStättV i.V.m. §26 ArbSchG sogar strafbar macht und ggf sogar mit einer Freiheitstrafe rechnen kann!
Und das sind nur die Regelungen aus dem Arbeitsschutzgesetz.

Davon unberührt bleiben die Verstöße gegen die jeweilige Landesbauordnung (vergleichbar §14 MBO):
"Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind."

Trotzdem ein schönes Wochenende :zwink:

Re: Frage Bußgelder

Verfasst: Do 27.02.2025 9:17
von HF-Wetzlar
In der Regel bekommt jeder Betrieb eine angemessene Frist, um etwaige Mängel zu beheben.
Nach Ablauf dieser Frist kann die Behörde Ordnungsgelder verhängen.
Meist sind dies 500 € pro Mangelpunkt.
Aber das ist stets auf kommunaler Ebene geregelt und von Stadt zu Stadt verschieden.

Re: Frage Bußgelder

Verfasst: Di 11.03.2025 14:09
von Markus Kafurke
Herzlichen Dank an alle, die geantwortet haben, das ist eine gute Grundlage!

Viele Grüße von der Nordseeküste
Markus