ACHTUNG WARNUNG vor Fehlinterpretationen
Verfasst: Mo 26.01.2004 1:08
Es befindet sich eine Veröffentlichung mit dem Titel "Widerstandsfähigkeit von Transportbehältern für Maschinenputztücher aus Kunststoff gegenüber einer Brandentstehung von innen" in der Form des S+S-Reportes Sonderdruck Heft 1/2000 im Umlauf.
Die dargestellten Ergebnisse erwecken beim flüchtigen Lesen den Eindruck, Kunststoffbehälter sind sicher gegen eine Brandentstehung von innen und daher für die praktische Anwendung geeignet. De facto wurden unter Laborbedingungen (neue Behälter, neue Dichtungen, stets gefüllte Behälter, nur Behälter einer Firma (Drittmittelgeber) und weit entfernt von der komplexen betrieblichen Praxis Versuche durchgeführt, die sich nicht ohne wesentliche Einschränkungen übertragen lassen. Eine Verallgemeinerung ist daher nicht gegeben. Es sei denn, der Anwender benutzt exakt den beschriebenen Behälter in einer fabrikneuen Ausführung, mit fabrikneuen Dichtungen, vollständig gefüllt und mit dem Stoff beaufschlagt, der bei den Versuchen benutzt wurde. Die Wahrscheinlichkeit diesbezüglich geht gegen Null!!!
Ungeachtet dessen, blieben bei den Versuchen folgende Fakten unberücksichtigt:
Gesetzliche Anforderungen (ArbSchG, GefStoffV,BetrSichV,
ArbStättV, BG-Richtlinien)
Stand der Technik
Explosionsschutz
Außeneinwirkungen auf den Behälter
Abschließend sei angemerkt, dass aus dieser Veröffentlichung keinesfalls der Schluss gezogen werden kann, dass brennbare Kunststoffbehälter zur Lagerung brennbarer Stoffe geeignet oder gesetzlich zugelassen sind.
Der Interessierte Leser kann gerne eine ausführliche Ausarbeitung zu diesem Thema unter Angabe seiner email-Adresse anfordern.
Die dargestellten Ergebnisse erwecken beim flüchtigen Lesen den Eindruck, Kunststoffbehälter sind sicher gegen eine Brandentstehung von innen und daher für die praktische Anwendung geeignet. De facto wurden unter Laborbedingungen (neue Behälter, neue Dichtungen, stets gefüllte Behälter, nur Behälter einer Firma (Drittmittelgeber) und weit entfernt von der komplexen betrieblichen Praxis Versuche durchgeführt, die sich nicht ohne wesentliche Einschränkungen übertragen lassen. Eine Verallgemeinerung ist daher nicht gegeben. Es sei denn, der Anwender benutzt exakt den beschriebenen Behälter in einer fabrikneuen Ausführung, mit fabrikneuen Dichtungen, vollständig gefüllt und mit dem Stoff beaufschlagt, der bei den Versuchen benutzt wurde. Die Wahrscheinlichkeit diesbezüglich geht gegen Null!!!
Ungeachtet dessen, blieben bei den Versuchen folgende Fakten unberücksichtigt:
Gesetzliche Anforderungen (ArbSchG, GefStoffV,BetrSichV,
ArbStättV, BG-Richtlinien)
Stand der Technik
Explosionsschutz
Außeneinwirkungen auf den Behälter
Abschließend sei angemerkt, dass aus dieser Veröffentlichung keinesfalls der Schluss gezogen werden kann, dass brennbare Kunststoffbehälter zur Lagerung brennbarer Stoffe geeignet oder gesetzlich zugelassen sind.
Der Interessierte Leser kann gerne eine ausführliche Ausarbeitung zu diesem Thema unter Angabe seiner email-Adresse anfordern.