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Brandschutzanforderung 3D Drucker

Verfasst: Mi 19.08.2020 19:15
von Tina
Hallo zusammen,

unser Fachbereich hat sich einen 3D Drucker angeschafft. Jetzt soll dieser in einem Gebäude / Raum aufgestellt und betrieben werden, in dem kein Rauchmelder bzw keine BMA vorhanden/installiert wurde. Der 3D Drucker wird Tag und Nacht genutzt. Darf ich einen 3D Drucker nachts ohne Beaufsichtigung laufen lassen, wenn der Brandschutz nicht gewährleistet ist? Welche Rechtsgrundlage greift hier?

Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.

Im voraus, vielen Dank für die Unterstützung.

Re: Brandschutzanforderung 3D Drucker

Verfasst: Di 03.11.2020 20:59
von Phoenix
Hallo Tina,

so pauschal lässt sich das nicht beantworten.
Zunächst mal sollte man wissen, um welchen Gebäudetyp es sich handelt und welche Anforderungen aus der Genehmigung bestehen.
Nur weil keine Brandmeldeanlage vorhanden ist, heißt dies ja nicht automatisch das der Brandschutz nicht gewährleistet ist.

Als Beispiel:
Wenn ich den 3D-Drucker zu Hause bei mir ins Wohnzimmer stelle, kann ich den Tag und Nacht laufen lassen. Dort muss auch kein Rauchmelder bzw. Brandmeldeanlage vorhanden sein. Trotzdem gibt es hier keine gesetzlichen Anforderungen, die solch eine Benutzung verbieten würden.

Also ein paar Informationen bräuchte man hierzu schon noch.
Generell zielt das Baurecht auf den Personenschutz. Wenn der Drucker nachts läuft, und hier keine Personen anwesend sind, spricht aus dem Baurecht erstmal nichts dagegen (solange er nicht gerade in einem notwendigen Treppenraum/Flur steht). Häufig kommen solche Anforderungen vom Sachversicherer. Hier müsst man entsprechend mal prüfen, ob irgendwelche Anforderungen bestehen bzw. wie der Versicherer mit solchen Themen umgeht.

Viele Grüße
Sascha

Re: Brandschutzanforderung 3D Drucker

Verfasst: Do 31.12.2020 14:28
von Elo8
Darf man fragen was genau ihr da tag und Nacht druckt? Wusste gar nicht, dass die Dinger schon im Dauerbetrieb laufen können.