Waschmaschinen und Trockner (lt. Hersteller nur für den Privatgebrauch)
Verfasst: Fr 31.01.2020 9:18
Hallo,
Waschmaschinen und Trockner (lt. Hersteller nur für den Privatgebrauch) werden außerhalb der Betriebszeiten z.B. in Schulen und Kindertageseinrichtungen des Öfteren nicht vom Stromnetz entfernt bzw. ausgesteckt.
Die Prüfungen lt. DGUV V3 werden durchgeführt.
Die Brandschutzordnung regelt, dass alle elektrischen Geräte insbesondere Heißgeräte, nach Dienstende vom Stromnetz getrennt werden müssen.
Die Realität sieht leider anders aus. Die Reinigerinnen waschen ihre Waschlappen und ich vermute sogar, dass die Maschinen über Nacht unbeobachtet laufen.
Jetzt zu meinen Fragen, müssen wir Waschmaschinen und Trockner explizit für gewerbliche Zwecke einsetzen?
Welche Erfahrungen könnt ihr mit mir teilen und welche Lösungsvorschläge habt ihr angestrebt bzw. Umsetzung?
Welche Rechtsgrundlagen sind anzuwenden?
Ich bin mal gespannt auf eure Antworten.
Grüße
Waschmaschinen und Trockner (lt. Hersteller nur für den Privatgebrauch) werden außerhalb der Betriebszeiten z.B. in Schulen und Kindertageseinrichtungen des Öfteren nicht vom Stromnetz entfernt bzw. ausgesteckt.
Die Prüfungen lt. DGUV V3 werden durchgeführt.
Die Brandschutzordnung regelt, dass alle elektrischen Geräte insbesondere Heißgeräte, nach Dienstende vom Stromnetz getrennt werden müssen.
Die Realität sieht leider anders aus. Die Reinigerinnen waschen ihre Waschlappen und ich vermute sogar, dass die Maschinen über Nacht unbeobachtet laufen.
Jetzt zu meinen Fragen, müssen wir Waschmaschinen und Trockner explizit für gewerbliche Zwecke einsetzen?
Welche Erfahrungen könnt ihr mit mir teilen und welche Lösungsvorschläge habt ihr angestrebt bzw. Umsetzung?
Welche Rechtsgrundlagen sind anzuwenden?
Ich bin mal gespannt auf eure Antworten.
Grüße