Waschmaschinen und Trockner (lt. Hersteller nur für den Privatgebrauch)

Alles was allgemeiner Natur bzw. nicht zuzuordnen ist, steht hier!
PBRM
Beiträge: 15
Registriert: Di 31.07.2018 8:13
Wohnort: Saarland
Kontaktdaten:

Waschmaschinen und Trockner (lt. Hersteller nur für den Privatgebrauch)

Beitragvon PBRM » Fr 31.01.2020 9:18

Hallo,

Waschmaschinen und Trockner (lt. Hersteller nur für den Privatgebrauch) werden außerhalb der Betriebszeiten z.B. in Schulen und Kindertageseinrichtungen des Öfteren nicht vom Stromnetz entfernt bzw. ausgesteckt.

Die Prüfungen lt. DGUV V3 werden durchgeführt.

Die Brandschutzordnung regelt, dass alle elektrischen Geräte insbesondere Heißgeräte, nach Dienstende vom Stromnetz getrennt werden müssen.

Die Realität sieht leider anders aus. Die Reinigerinnen waschen ihre Waschlappen und ich vermute sogar, dass die Maschinen über Nacht unbeobachtet laufen.

Jetzt zu meinen Fragen, müssen wir Waschmaschinen und Trockner explizit für gewerbliche Zwecke einsetzen?
Welche Erfahrungen könnt ihr mit mir teilen und welche Lösungsvorschläge habt ihr angestrebt bzw. Umsetzung?
Welche Rechtsgrundlagen sind anzuwenden?

Ich bin mal gespannt auf eure Antworten.

Grüße
Mit freundliche Grüßen

PBRM

THE
Beiträge: 125
Registriert: Do 28.12.2017 16:53

Re: Waschmaschinen und Trockner (lt. Hersteller nur für den Privatgebrauch)

Beitragvon THE » Fr 31.01.2020 11:44

Da stellen sich mir doch schon mal viele Gegenfragen ....

- Sind die Waschräume mit einer Rauchwarnüberwachung ausgestattet?
- Sind die Reinigungskräfte intern angestellt oder Externe (dann hätte man ggf. auch gar kein direktes Weisungsrecht, das muss über deren Vorgesetzte laufen)?
- Ist den Reinigungskräften die Brandschutzordnung überhaupt bekannt (gegeben worden)?
- Wurde eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt? Was war das Ergebnis?
- Ist es wirklich nur eine Vermutung und besteht ein konkreter Mangel?


Dass die Hersteller die Geräte nur für den Privatgebrauch zulassen, hat erstmal nur mit der Gewährleistung zu tun. Wenn man sich nicht explizit an die Herstellervorgaben hält, kann das die Versicherung natürlich in ihre Schadensbeurteilung miteinfließen lassen - das Ergebnis dürfte klar sein ...


Da nach ArbSchG/ BetrSichV die Rangfolge der Schutzmaßnahmen bei Mängeln ja klar ist:
- Substitution
- technische Lösung
- organisatorische Lösung
- personenbezogene Maßnahme
- verhaltensbezogene Maßnahme
kann man sich jetzt was von oben nach unten aussuchen:
- Substitution: Waschmaschine kommt weg, es wird zukünftig nur noch mit der Hand gewaschen ...
- technische Lösung: Steckdose mit Zeitschaltuhr, um die Nutzung außerhalb der Betriebszeiten zu verweigern
- organisatorische Lösung: Hinweise/ Brandschutzordnung (hat ja bisher schon nicht geklappt ...)
- personenbezogen: da fällt mir nix ein :???:
- verhaltensbezogen: die Reinigungskräfte nochmal explizit belehren/ unterweisen bzw. über ihre Führungskräfte belehren/ unterweisen lassen

clammer
Beiträge: 607
Registriert: Di 29.07.2003 16:39

Re: Waschmaschinen und Trockner (lt. Hersteller nur für den Privatgebrauch)

Beitragvon clammer » Fr 31.01.2020 12:21

müssen wir Waschmaschinen und Trockner explizit für gewerbliche Zwecke einsetzen?

"nur für den Privatgebrauch" widerspricht einer gewerblichen Nutzung => bestimmungsgemäßer Gebrauch

Welche Erfahrungen könnt ihr mit mir teilen und welche Lösungsvorschläge habt ihr angestrebt bzw. Umsetzung?

Vorschlag: Den Stromkreis der Steckdosen in der Verteilung mit einer Zeitschaltuhr ausstatten.
Oder die Steckdosen abends abschließen.

Welche Rechtsgrundlagen sind anzuwenden?

Die Einhaltung der Brandschutzordnung ist Privatrecht.

Gruß
C. Lammer