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Risikoanalyse in Bürogebäuden

Verfasst: Di 14.01.2020 20:15
von ErikBSB
Moin moin,

ich habe mal eine Frage. Letztens wurde eine Brandschutzbegehung in einem Bürokomplex durchgeführt. Dabei sind verschiedenste Mängel festgestellt worden, von fehlenden Brandschutzschotts bis hin zu ungewarteten Feuerlöschern. Nun stellt sich natürlich die Frage, wie diese Mängel dem Risiko nach beurteilt werden können. Gibt es hier geeignete Tool oder Ideen, wie man sowas grundsätzlich bewerten kann?

Beste Grüße

Re: Risikoanalyse in Bürogebäuden

Verfasst: Mi 15.01.2020 8:42
von THE
ja, ich mach sowas anhand der ASR V3 "Gefährdungsbeurteilung" und habe mir auf Basis der Nohl-Matrix (https://de.wikipedia.org/wiki/Risikomatrix#Nach_Nohl) eine kleine Exceltabelle gebastelt, dass anhand der Einschätzungen von Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensschwere das Risiko ermittelt und grafisch (rot/gelb/grün) darstellt und in der man auch die getroffenen Maßnahmen notieren kann

Re: Risikoanalyse in Bürogebäuden

Verfasst: Mi 15.01.2020 18:44
von Laschinsky
Hallo,
die beispielhaft genannten Mängel erübrigen eigentlich eine Risikoanalyse. Fehlende Brandschotts sind nach Baurecht und nicht geprüfte Feuerlöscher nach BetrSichV rechtswidrige Zustände. Mit einer Risikoanalyse lassen sich Verstöße gegen gesetzliche Regelungen nicht bewerten; Gleich welchen Risikos, es ist verboten! Die Risikoanalyse würde daher eh im "roten Bereich" landen: Persönliche Haftbarkeit der Verantwortlichen und verlorener Versicherungsschutz, d.h. unverzüglicher Handlingsbedarf (d.h. ohne schuldhaftes Zögern nach Erkennung bzw. Bekanntwerden!
Viele Grüße!

Re: Risikoanalyse in Bürogebäuden

Verfasst: Do 16.01.2020 22:56
von ErikBSB
Gibt es hierbei eine Möglichkeit, diese Mängel in ihrer Abarbeitung objektiv zu priorisieren? Also welcher Mangel stellt ein höheres Risiko dar, unabhängig von der Tatsache, dass beide verboten sind? :???:

Re: Risikoanalyse in Bürogebäuden

Verfasst: Fr 17.01.2020 8:09
von THE
auch zur Priorisierung kann man die NOHL-Matrix (rot/ gelb/ grün) recht gut nutzen.

Aber davon unabhängig:
- nicht vorhandene oder fehlerhafte Brandschotts erleichtern die Ausbreitung von Brand und Rauch und gefährden daher den Erfolg der notwendiger Gebäuderäumung mit entsprechender Gefährdung der Personen.
- nicht geprüfte Feuerlöscher können (wenn die letzte Prüfung noch nicht uralt sein sollte) idR noch funktionieren. Selbst wenn keine Funktion mehr gegeben ist, gefährden sie lediglich die Brandbekämpfung in der Entstehungsphase (Brandschutzhelfende können nur Klein- und Entstehungsbrände bekämpfen).

Da die Regel gilt "Menschenrettung (=Gebäuderäumung) geht vor Brandbekämpfung" ist die Priorisierung leicht ableitbar.
Allerdings wird man üblicherweise eher eine Firma finden, die die vorhandenen Feuerlöscher überprüft, als eine Fachfirma, die Brandschotts installiert bzw. erneuert. D.h. die Priorisierung wird sich nicht oder nur unwesentlich auf die Umsetzung der notwendigen Maßnahmen auswirken.

Re: Risikoanalyse in Bürogebäuden

Verfasst: Di 21.01.2020 18:07
von Laschinsky
Hallo,

natürlich kann die Risikomatrix zur Bewertung von Risiken verwendet werden. Dieses gilt allerdings nur, wenn eine Auswahl zulässig ist. Bei der Entscheidung über rechtswidrige Zustände müssen auch andere Entscheidungskriterien, wie Dringlichkeit, Machbarkeit und Finanzierbarkeit - insgesamt die Zumutbarkeit - einbezogen werden.

Sicherlich ist die Gefährdung von Flucht und Rettung durch fehlende Brandschotts ein hohes Risiko. Zur Beseitigung sind aber ggf. eine vollständige Mangeldokumentation, fachkundige Planung, technische Umbaumassnahmen sowie u.U. eine Investitionsplanung erforderlich. Daher läßt sich dieser gravierende Mangel nicht von heute auf morgen beseitigen. Dagegen ist die Prüfung oder der Ersatz von Feuerlöschern durch jeden Kundendienst und im Verhältnis zum Risiko mit sehr geringen finanziellen Mitteln sofort umsetzbar. Hier wird es wohl keine "Ausrede" für eine weitere Duldung des Zustandes geben. Hinzukommt, dass dieser Mangel dem verantwortlichen Unternehmer auch vor der Begehung durchaus bekannt sein muss (Offensichtlichkeit). anders als versteckte bauliche Mängel, die ohne Fachkenntnis nicht entdeckt bzw. bewertet werden können.

Aber selbst wenn ein erheblicher Brandschutzmangel nicht sofort behoben werden kann, sind gegen rechtswidrige Zustände immer zumutbare Ersatzmassnahmen zu treffen, z.B. ein vorübergehender provisorischer Verschluß der Wanddurchbrüche mit zugelassen Produkten (z.B. mit Brandschutzkissen). Die härteste "Ersatzmassnahme" gegen gefährliche Mängel wäre eine amtliche Nutzungsuntersagung... Auch diese ist bei einer konkreten Gefahr verhältnismäßig, um einem gefährlichen Zustand zu beseitigen.

Viele Grüße