Kennzeichnung (Schilder) an Brandschutztüren
Verfasst: Mo 12.08.2019 9:59
Hallo Kollegen/innen,
Viele Schreiben :
Bei allen Türen muss allerdings eine eindeutige Kennzeichnung mit Übereinstimmungszeichen (großes Ü) Hersteller, Typ, Baujahr und Norm oder Nummer der abZ angebracht sein.
aber wo und in welchen Gesetz genau steht drin das Brandschutztüren eine Kennzeichnung haben müssen, sonst sind es keine Brandschutztüren?
Wo steht das?
Seit wann sind diese Türen durch diese Schilder gekennzeichnet?
Gruß
Viele Schreiben :
Bei allen Türen muss allerdings eine eindeutige Kennzeichnung mit Übereinstimmungszeichen (großes Ü) Hersteller, Typ, Baujahr und Norm oder Nummer der abZ angebracht sein.
aber wo und in welchen Gesetz genau steht drin das Brandschutztüren eine Kennzeichnung haben müssen, sonst sind es keine Brandschutztüren?
Wo steht das?
Seit wann sind diese Türen durch diese Schilder gekennzeichnet?
Gruß