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Kennzeichnung (Schilder) an Brandschutztüren

Verfasst: Mo 12.08.2019 9:59
von kiliandw
Hallo Kollegen/innen,

Viele Schreiben :
Bei allen Türen muss allerdings eine eindeutige Kennzeichnung mit Übereinstimmungszeichen (großes Ü) Hersteller, Typ, Baujahr und Norm oder Nummer der abZ angebracht sein.

aber wo und in welchen Gesetz genau steht drin das Brandschutztüren eine Kennzeichnung haben müssen, sonst sind es keine Brandschutztüren?

Wo steht das?
Seit wann sind diese Türen durch diese Schilder gekennzeichnet?

Gruß

Re: Kennzeichnung (Schilder) an Brandschutztüren

Verfasst: Do 15.08.2019 7:57
von clammer
Wo steht das?

In den Verwendbarkeitsnachweisen.
Jeder Feuerschutzabschluss und jede Rauchschutztüre muss über einen Verwendbarkeitsnachweis verfügen. Die Art der Verwendbarkeitsnachweises stand früher in den Bauregellisten und steht heute in den "Verwaltungsvorschriften Technische Baubestimmungen".

Seit wann sind diese Türen durch diese Schilder gekennzeichnet?

Dies ist sehr unterschiedlich und hängt auch mit der Normung zusammen. So gibt es die DIN 18095 erst seit 1983; insofern werden Rauchschutztüren auch erst seit 1983 so gekennzeichnet.
DIN 4102-5 als Prüfnorm gibt es seit 1976; dagegen zum Beispiel DIN 18081 als Baunorm schon seit 1953.
Da das Baurecht Ländersache ist, muss man auch schauen, ab wann es denn auch die entsprechende Einbauvorschriften gab.

Gruß
C. Lammer