
ich habe eine Frage bzgl. der Ausbildung von Brandschutzhelfern.
Grundsätzlich sagt die DGUV Information 205-023 "Brandschutzhelfer" Punkt 4, das Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit entsprechender Ausbildung im Brandschutz auch die Ausbildung durchführen dürfen/können.
Meine Frage ist, was verbirgt sich hinter dem Passus" entsprechende Ausbildung im Brandschutz"

Ich habe bereits mit mehreren Ansprechpartnern (auch BG) gesprochen, aber jeder sagt halt etwas anders

Könnt Ihr mir da weiter helfen??
Vielen Dank im Voraus:-)