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Übertragung v. Unternehmerpflichten im Brandschutz a. d. BSB

Verfasst: Di 06.02.2018 9:27
von Mueller-Ralf
Darf ein Brandschutzbeauftragter (Vollzeit) mit Aufgaben im Brandschutz im Sinne der Übertragung von Unternehmerpflichten beauftragt und somit in der Doppelrolle als Verantwortlicher (Weisungsbefugnis) und Berater (weisungsfrei) tätig werden.

Hintergrund:

Der Unternehmer möchte dem BSB (im positiven Sinne) somit mehr Kompetenzen also Verantwortung übertragen, damit in einer dringlichen Situation, z.B. ein gravierender Mangel im Brandschutz oder erkannte Schwachstellen im Brandschutz schnellstmöglich abgestellt werden. In der derzeitigen Funktion ist das Ziel als BSB den Unternehmer zu beraten.
Nun sollen die Kompetenzen erweitert werden, so dass der BSB die Beseitigung des Mangels auch anweisen bzw. beauftragen kann.

Das Arbeitssicherheitsgesetz lässt solche Regelungen zu. Neben der Informations- u. Beratungspflicht kann arbeitsvertraglich z.B. eine SiFa das Recht erhalten, bei der Durchführung des Arbeitsschutzes im Unternehmen selbstverantwortliche Entscheidungen zu treffen.

Problematik:

Die vom Gesetzgeber/Richtlinien gewollte Stellung des BSB im Unternehmen nämlich die Funktionstrennung zwischen Arbeitgeber und BSB sollte in diesem konkreten Fall nicht verwischt werden. Die Garantenstellung des Unternehmers sowie die Weisungsfreiheit des BSB sollten erhalten bleiben.

Ich vertrete schon die Meinung das ganz sollte könnte geregelt werden auf einer Art Win-Win Situation. Der Unternehmer überträgt dem BSB Verantwortung und wird entsprechend honoriert.

Wie würdet Ihr an den Sachverhalt sowie ein Lösungsansatz angehen. Wie kann man das arbeitsvertraglich Darstellen? Der BSB soll auch nicht die Beraterfunktion verlieren. Wie sieht es dann mit der Verantwortung aus?

Ich bin sehr gespannt auf Eure Meinungen.

Re: Übertragung v. Unternehmerpflichten im Brandschutz a. d.

Verfasst: Mi 07.02.2018 8:50
von clammer
Grundsätzlich können Sie mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren, was Sie wollen.

Wer mehr Kompetenzen hat, trägt auch mehr Verantwortung. D. h. der Unternehmer überträgt damit die Verantwortung für gravierende Mängel auf Sie.

Um das zu verhindern, muss die Pflichtenübertragung - denn darum geht es hier; die Übertragung von Unternehmerpflichten auf Sie - sehr detailliert und genau sein. Hier sollten Sie sich m. E. rechtlich beraten lassen.

Ich persönlich halte das Ansinnen für keine gute Idee und würde davon Abstand nehmen.

Gruß
C. Lammer

Re: Übertragung v. Unternehmerpflichten im Brandschutz a. d.

Verfasst: Mi 11.04.2018 12:51
von Mueller-Ralf
Hallo Herr Lammer,

vielen Dank für Ihre Ausführung und Tipp das so nicht zu machen.

Gruß