Evaluierung Anzahl Brandschutzhelfer DGUV Info. 205-023

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Wiemann
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Evaluierung Anzahl Brandschutzhelfer DGUV Info. 205-023

Beitragvon Wiemann » Mi 17.08.2016 14:22

Hallo zusammen,

in Vorbereitung einer Veröffentlichung würde ich mich über folgende Angaben von Euch freuen:

1. Haltet Ihr die Vorgaben nach DGUV Information 205-023 für die Quote der BSH (Brandschutzhelfer) in Eurem Betrieb/Einrichtung ein (5 % bei normaler Gefährdung bzw. 10 % bei erhöhter Gefährdung)?
2. Wie hoch ist die Quote bei Euch?
3. Welcher Branche gehört Euer Betrieb an?
4. Falls Ihr von der vorgegebenen Quote abweicht, was ist/sind der/die Grund/Gründe?

Vielen Dank für Eure Unterstützung. Gerne die Daten auch per PN an mich.
Uwe Wiemann

2. Vorsitzender des VBBD e.V.
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gummikuhbs
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Re: Evaluierung Anzahl Brandschutzhelfer DGUV Info. 205-023

Beitragvon gummikuhbs » Di 30.08.2016 10:26

Hallo Uwe
Zu 1)
Grundsätzlich halte ich die Zahl für ausreichend. Wenn man aber Urlaub, Krankheit, Schichtdienst und sonstige Abwesenheiten kompensieren muss (was ja richtig ist), dann wird die benötigte Anzahl schnell größer. Und da könnte es schon mal an Personal mangeln. Die genaue Zahl muss dann die Gefährdungsbeurteilung ergeben.

Zu 2)
Wir orientieren uns immer an den 5%, da keine erhöhte Gefährdung und nur normale 5-Tage-Woche.

Zu 3)
Behörde (mit mehreren einheitlich und sehr übersichtlich gestalteten Bürogebäuden)

zu 4)
Können mal kurzzeitig weniger sein, weil die Mitarbeiter den Arbeitsplatz gewechselt haben oder gerade noch nicht zum Brandschutzhelfer fortgebildet sind. Aber aufgrund der Gefährdungsbeurteilung können wir dann damit leben.

LG Horst

Wiemann
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Re: Evaluierung Anzahl Brandschutzhelfer DGUV Info. 205-023

Beitragvon Wiemann » Mi 31.08.2016 7:40

Hallo Horst,

vielen Dank für die Infos und Unterstützung.

Grüße
Uwe
Uwe Wiemann

2. Vorsitzender des VBBD e.V.
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Marco84

Re: Evaluierung Anzahl Brandschutzhelfer DGUV Info. 205-023

Beitragvon Marco84 » Mi 07.09.2016 13:32

u 1)
Grundsätzlich bin ich dafür die Quoten von 5% bzw. 10% zu belassen. Nur sollte der Text analog der BGV A1 §26 (Ersthelfer im Betrieb) angepasst werden.
Hier heißt es z.B. 10% der ANWESENDEN Versicherten. Somit wäre ein 3-Schicht-Betrieb mit normaler Brandgefahr (5% der Beschäftigten) für meine Begriffe nicht richtig abgesichert, wenn es aber auf die anwesenden Mitarbeiter gerechnet wird, bräuchte man dort 5% pro Schicht.
Zu 2)
Da ich Brandschutzbeauftragter in unserer Firma bin, konnte ich die Quote halbwegs selber festlegen. Ich habe mich für eine Unterscheidung der einzelnen Abteilungen entschieden. Im Bereich Lager/Logistik (10 MA = 100%), im Bereich der Produktion (8 MA pro Schicht = 8% pro Schicht), im Bereich Verwaltung (6 MA = 5%).
Zu 3)
Dienstleistungs- und Chemiebetrieb
Zu 4)
Ich habe mich für eine höhere Quote eingesetzt da es sich wie gesagt um einen Schichtbetrieb handelt. Es ist meiner Ansicht nach besser "zu haben und nicht brauchen" als umgekehrt. Durch Urlaub und Krankheit fallen immer wieder mal Leute aus. Somit war es mit wichtig IMMER jemanden vor Ort zu haben. Es ist ja nicht allein die Aufgabe im Brandfall, die BSH sind in unserem Betrieb angehalten in ihrem Bereich den Brandschutz zu prüfen (Feuerlöscher zugänglich, keine Keile in den Türen etc...). Dies ist eine große Erleichterung meiner Arbeit, da ich jetzt überall Augen in der Firma habe.
Im Bereich Lager habe ich alle MA ausgebildet, da hier horrende Sachwerte stehen.

u.wiemann

Re: Evaluierung Anzahl Brandschutzhelfer DGUV Info. 205-023

Beitragvon u.wiemann » Di 20.09.2016 10:00

Hallo Marco84,

vielen Dank für die Infos und Unterstützung.

Grüße
Uwe