Richtige Ausruestung zur Brandbekaempfung im Keller

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FBDIMM

Richtige Ausruestung zur Brandbekaempfung im Keller

Beitragvon FBDIMM » Mi 22.04.2015 15:43

Moin

Habe in meinem Keller viele brennbare, und gifte Materalien gelagert, darunter auch schwach radioaktives Material (Extraktion von Yellowcake aus Pechblende)

Vor kurzem gab es bei mir im Keller einen Brand, da mein etwa halb oder noch weniger gefuellter 20L Kanister fuer Ethanol in Flammen aufging, genauso wie mein Trockner
Ich habe fuer solche Faelle immer eine Atemschutzmaske mit Zivilschutzfilter in meinem Wohnzimmer, und einen CO2 Feuerloescher

Jedoch gab es in dem Keller keine Fenster oder sonstige Oeffnungen ausser die Kellertuer, und deshalb ging mir auch sehr schnell die Luft aus, und ich erlitt Uebelkeit, Schwindel und andere Symptome
Jetzt nach 2 Tagen ises wieder besser, jedoch ist der Schaden recht gross, und ich muss irgendwie das CO2 entfernen aus dem Keller

Ist der Einsatz von Atemschutzmasken sinvoll bei der Brandbekaempfung im Haushalt, und welche Feuerloescher sind da besser geeignet?
Habe eventuell an einen 12kg Pulverloescher gedacht

Hier mal Bild der Atemschutzmaske und Filter

Bild

Das radioaktive Material wird in solchen Behaeltern gelagert


Weiterhin sind in meinem Keller noch Substanzen wie Ammoniakloesung, und andere Chemikalien

Bild

Marco84

Re: Richtige Ausruestung zur Brandbekaempfung im Keller

Beitragvon Marco84 » Do 23.04.2015 8:11

Eine Atem Maske hilft da recht wenig wenn kein O2 mehr vorhanden ist.
Und für Privatleute ist die Anschaffung und Wartung etc... für ein umluftunabhängiges Atemschutzgerät weder erschwinglich noch sinnvoll. Wenn möglich würde ich dir raten das "zeug" eher in einem Schuppen aufzubewahren, jedenfalls alles brennbare. Was man mit einen Yellowcake will bleibt mir ein Rätsel.
Ich denke es ist besser das ganze aus der Wohnung bzw. Keller zu bringen, als sich einen grossen Feuerlöscher und ein ATG zu besorgen.
Einen Brand zu verhindern ist besser als jede Gerätschaft zum löschen.

In diesem Sinne....


Nachtrag : Die Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten ist im Keller von Wohnhäusern nach TRbF 20 verboten.
Auch die Lagerung von leeren Behältern über 10l die brennbare Flüssigkeiten enthielten, ist Verboten. (BGR 104)
Ausnahmen : unzerbrechliche Gefäße mit Flüssigkeit mit einem Flammpunkt unter 55°C 20 Liter
zerbrechliche Behälter Flammpunkt unter 21°C 1 Liter und Flammpunkt zwischen 21°C und 55°C 5 Liter

Laschinsky
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Re: Richtige Ausruestung zur Brandbekaempfung im Keller

Beitragvon Laschinsky » Do 23.04.2015 17:12

Was die Leute so alles im Keller haben...

Mal besonders nachdenken über

Strafgesetzbuch (StGB) § 328 (Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen und anderen gefährlichen Stoffen und Gütern): Wer ohne die erforderliche Genehmigung oder wer entgegen einer vollziehbaren Untersagung sonstige radioaktive Stoffe, die nach Art, Beschaffenheit oder Menge geeignet sind, durch ionisierende Strahlen den Tod oder eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen oder erhebliche Schäden an Tieren oder Pflanzen, Gewässern, der Luft oder dem Boden herbeizuführen, herstellt, aufbewahrt, befördert, bearbeitet, verarbeitet oder sonst verwendet, einführt oder ausführt und fahrlässig handelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

und mögliche Folgen

Strafgesetzbuch (StGB) § 306a (Schwere Brandstiftung) i.V.m. §306d (Fahrlässige Brandstiftung): Wer ein Gebäude [...] oder eine andere Räumlichkeit, die der Wohnung von Menschen dient, in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört und dabei fahrlässig handelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Strafgesetzbuch (StGB) § 311 (Freisetzen ionisierender Strahlen): Wer unter grober Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten fahrlässig ionisierende Strahlen freisetzt, die geeignet sind, Leib oder Leben eines anderen Menschen, fremde Sachen von bedeutendem Wert zu schädigen oder erhebliche Schäden an Tieren oder Pflanzen, Gewässern, der Luft oder dem Boden herbeizuführen, wird mit wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Strafgesetzbuch (StGB ) § 330a (Schwere Gefährdung durch Freisetzen von Giften): Wer Stoffe, die Gifte enthalten oder hervorbringen können, verbreitet oder freisetzt und dadurch die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder die Gefahr einer Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht und fahrlässig handelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Hier kann man ernsthaft keine guten Ratschläge geben. Hoffentlich geht das gut!
Lars Oliver Laschinsky

Techn.Fachlehrer im Brand- und ExSchutz,
Lehrbeauftragter Security & Safety Engineering der HFU Hochschule Furtwangen
Honorardozent MEng Vorb. Brandschutz des EIPOS-Institut der TU Dresden
1. Vorsitzender des VBBD e.V.

FBDIMM

Re: Richtige Ausruestung zur Brandbekaempfung im Keller

Beitragvon FBDIMM » Do 23.04.2015 18:07

Wie sollte ich Dieselkanister,Chemikalien etc. denn dann Lagern?

Lieber auf dem Dachboden?

Heinrich_bal

Re: Richtige Ausruestung zur Brandbekaempfung im Keller

Beitragvon Heinrich_bal » Sa 13.06.2015 15:14

Ich denke Sand und feuerlöscher sollte auch da sein.