Brandgefahr von Ladestationen für Elektroautos

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SGA_LM

Brandgefahr von Ladestationen für Elektroautos

Beitragvon SGA_LM » Do 30.10.2014 15:59

Hallo,

meine Frage bezieht sich auf Ladestationen für Elektroautos in (Tief)Garagen.
Da in den nächsten Jahren mit einer Zunahme an Elektroautos auf unseren Straßen zu rechnen ist, werden sicherlich einige Prakhausbetreiber Ladestationen installieren wollen, um ihr Parkhaus für Besitzer von Elektroautos attraktiv zu machen. Nun stellt sich die Frage, ob Ladestation und Elektroauto während des Ladevorganges ein erhöhtes Brandrisiko darstellen.

Auf der Seite der DEKRA findet man die Aussage, dass das Laden von Elektroautos in einer Tiefgarage unbedenklich ist, da moderne Batterien (ich nehme an sie meinen LiIon-Batterien) nicht ausgasen und ein Überladen durch die Ladetechnik ausgeschlossen wird.

Die Stadt Wien hingegen fordert, dass Ladestationen in geschlossenen Räumen (Garagen) so angeordnet sein müssen, dass entweder eine natürliche oder maschinelle Lüftung im Bereich der Ladestation vorhanden sein muss.

Ich finde diese beiden Aussagen widersprechen sich etwas. :???:

Kann man die Aussage der DEKRA so übernehmen, oder gibt es doch noch irgendwo einen Haken? Und fahren tatsächlich alle Elektroautos mit Akkus die nicht ausgasen beim Laden? (bei dem austretenden Gas handelt es sich um Wasserstoff--> Explosionsgefahr)
Hat jemand schonmal Kontakt mit dieser Thematik gehabt?

Grüße,
L.M.

clammer
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Re: Brandgefahr von Ladestationen für Elektroautos

Beitragvon clammer » Do 30.10.2014 17:53

Hallo,

die Frage ist, ob die Aussagen in der Praxis wirklich so unterschiedlich sind.
Für Garagen gibt es in Deutschland in der Regel Sonderbauverordnungen ("Garagenverordnung"), die auf der Reichsgaragenverordnung basieren. Hier wird ja bereits auf die Problematik des Ausgasens sowie der Abgase eingegangen; denn auch bei Autos mit Verbrennungsmotoren entstehen Schadstoffe bzw. werden Dämpfe freigesetzt.
Folglich wird in der Garagenverordnung eine natürliche oder maschinelle Lüftung gefordert. Diese Forderung gilt für die gesamte Garage(nfläche); eine separate Regelung nur für die Ladestation sehe ich daher nicht.

Gruß
C. Lammer