Hallo zusammen,
kennt jemand von euch eine Richtlinie, Vorschrift oder Verordnung, die besagt das eine Sicherheitsbeleuchtung im Außenbereich von Veranstaltungsgeländen zwingend erforderlich ist.
Die Sicherheitsbeleuchtung soll bei einen flächendeckendem Stromausfall als Notbeleuchtung die Verkehrswege im Veranstaltungsgelände ausleuchten.
Hat jemand von euch Erfahrungen mit diesem Thema? Wer weiß wo etwas darüber steht?
Danke und Gruß
Chris
Sicherheitsbeleuchtung bzw. Notstromversorgung auf Volksfest
Re: Sicherheitsbeleuchtung bzw. Notstromversorgung auf Volks
für NRW gilt die Sonderbauverordnung:
Gruß
C. Lammer
§ 15 Sicherheitsbeleuchtung von Versammlungsstätten
(1) In Versammlungsstätten muss eine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden sein, die so beschaffen ist, dass Arbeitsvorgänge auf Bühnen und Szenenflächen sicher abgeschlossen werden können und sich Besucher, Mitwirkende und Betriebsangehörige auch bei vollständigem Versagen der allgemeinen Beleuchtung bis zu öffentlichen Verkehrsflächen hin gut zurechtfinden können.
Gruß
C. Lammer