versperrte Feuerschutzkästen
Verfasst: Di 15.07.2003 1:00
In Bayern wird zum überwiegenden Teil von den Feuerwehren die Verwendung von Schutzkästen f. Feuerlöscher u. Wandhydranten mit Magnetschließer oder Drehknauf gefordert. Ein Schutzksten mit Schlüsselkästchen hingegen sei nicht erlaubt. Begründung: es soll die Einhandbedienung, analog zur Fluchttürsteuerung (Verbot von Schlüsselkästchen) gewährleistet sein.
Das erscheint mit einleuchtend und wir praktzieren das auch schon seit Jahren. Nur das Problem ist, daß ich keine gesetzliche Handhabe (Gesetz, Verordnung, Richtlinie) finde um dies auch bei sensibleren Gebäuden (Hotels, Diskotheken) durchzusetzen. Wer weiß hier Rat????
Gruß, Marcus Seidl
Gesendet von Marcus Seidl 28.02.2002 10:08:32
Das erscheint mit einleuchtend und wir praktzieren das auch schon seit Jahren. Nur das Problem ist, daß ich keine gesetzliche Handhabe (Gesetz, Verordnung, Richtlinie) finde um dies auch bei sensibleren Gebäuden (Hotels, Diskotheken) durchzusetzen. Wer weiß hier Rat????
Gruß, Marcus Seidl
Gesendet von Marcus Seidl 28.02.2002 10:08:32