viele Anfängerfragen
Verfasst: Do 12.04.2012 10:09
Guten Tag zusammen,
in Kürze werde ich als Fachkraft für Arbeitssicherheit die Betreuung mehrerer kleiner Wohnheime übernehmen. (zunächst im Behindertenbereich, später auch Altenwohneinrichtungen, Häuser der Baujahre 1970 bis 2005,einige kleine Aussenwohngruppen in normalen Wohnhäusern, Bundesland NRW, sehr unterschiedlich ausgestattet, teilweise mit BMA, auch Feuerwehrlaufkarten usw.)
Erste Aufgabe wird das Erstellen der Gefährdungsbeurteilungen sein, es gab wohl "Druck".
Bei einer ersten Vorbesichtigung sind mir nun doch einige Fragen grundsätzlicher Art gekommen, und ich bitte euch daher um Unterstützung.
Die allgemeinen Sicherheitsthemen sind nicht das Problem, aber der Brandschutz. Ich formuliere daher mal einige Fragen:
Teilweise konnte ich bereits die Dokumentation einsehen. Alles in allem eine eher bunte Sammlung von Angeboten, Rechnungen, Begehungsprotokollen, uralten Baugenehmigungen, Änderungsunterlagen von Architekten und Handwerkern, usw. Die letzten dokumentierten Begehungsprotokolle der Behörde (Kreis) liegen in einem Fall über 10 Jahre zurück. Frage: Welche Dokumente muss es geben?
Wer ist eigentlich seitens der Behörden zuständig / verantwortlich für die Überwachung derartiger Einrichtungen? Ist dies der Kreis, die Stadt, die Feuerwehr? Müssen regelmäßige Begehungen seitens der Behörden durchgeführt werden, wenn ja wie oft? Kann ich mich auf die Behörde verlassen oder ist darüber hinaus Eigenaktivität erforderlich? Räumungsübungen mit der freiw. Feuerwehr gibt es überwiegend, jedoch nicht in allen Häusern, aber ist diese nicht mehr als beratend anzusehen? Kennen die sich im baulichen Brandschutz wirklich aus? Gibt es eigentlich Bestandschutz?
In diesem Forum bin ich über den Begriff Brandschutzbeauftragter gestolpert. Muss es diesen geben, ab welcher Einrichtungsgröße, wo steht dies?
Hintergrund meiner Fragen ist insbesondere die Notwendigkeit des zweiten Rettungsweges. Dieser ist in den kleineren Häusern teilweise gar nicht vorhanden, teilweise wird dieser über ein Flurfenster und anleitern sichergestellt. Dies halte ich aber bei Behinderten für unrealistisch, dauert viel zu lange. Welche Kriterien gibt es eigentlich, einen echten zweiten Rettungsweg im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung einzufordern? Die ASR 2.3 schreibt wörtlich “Das Erfordernis eines zweiten Rettungsweges ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung“. Da stehe ich nun….und möchte es mir mit meinem Auftraggeber auch nicht gleich verderben….oder halte ich mich aus dem Thema Brandschutz ganz raus? Wie seht ihr meine Rolle?
Vielleicht könnt ihr mir auch Fachliteratur oder ein Seminar empfehlen.
Zum Schluss noch eine ganz einfache Frage: in einigen Begehungsprotokollen findet sich immer der Hinweis auf offenhalten von Türen durch Keile. Auch bei meiner Erstbegehung konnte ich reichlich mit Keilen gesicherte Türen entdecken. Ist das normal oder sind hier deutlichere Mahnungen erforderlich?
Danke für eure Hilfe
derkoenig
in Kürze werde ich als Fachkraft für Arbeitssicherheit die Betreuung mehrerer kleiner Wohnheime übernehmen. (zunächst im Behindertenbereich, später auch Altenwohneinrichtungen, Häuser der Baujahre 1970 bis 2005,einige kleine Aussenwohngruppen in normalen Wohnhäusern, Bundesland NRW, sehr unterschiedlich ausgestattet, teilweise mit BMA, auch Feuerwehrlaufkarten usw.)
Erste Aufgabe wird das Erstellen der Gefährdungsbeurteilungen sein, es gab wohl "Druck".
Bei einer ersten Vorbesichtigung sind mir nun doch einige Fragen grundsätzlicher Art gekommen, und ich bitte euch daher um Unterstützung.
Die allgemeinen Sicherheitsthemen sind nicht das Problem, aber der Brandschutz. Ich formuliere daher mal einige Fragen:
Teilweise konnte ich bereits die Dokumentation einsehen. Alles in allem eine eher bunte Sammlung von Angeboten, Rechnungen, Begehungsprotokollen, uralten Baugenehmigungen, Änderungsunterlagen von Architekten und Handwerkern, usw. Die letzten dokumentierten Begehungsprotokolle der Behörde (Kreis) liegen in einem Fall über 10 Jahre zurück. Frage: Welche Dokumente muss es geben?
Wer ist eigentlich seitens der Behörden zuständig / verantwortlich für die Überwachung derartiger Einrichtungen? Ist dies der Kreis, die Stadt, die Feuerwehr? Müssen regelmäßige Begehungen seitens der Behörden durchgeführt werden, wenn ja wie oft? Kann ich mich auf die Behörde verlassen oder ist darüber hinaus Eigenaktivität erforderlich? Räumungsübungen mit der freiw. Feuerwehr gibt es überwiegend, jedoch nicht in allen Häusern, aber ist diese nicht mehr als beratend anzusehen? Kennen die sich im baulichen Brandschutz wirklich aus? Gibt es eigentlich Bestandschutz?
In diesem Forum bin ich über den Begriff Brandschutzbeauftragter gestolpert. Muss es diesen geben, ab welcher Einrichtungsgröße, wo steht dies?
Hintergrund meiner Fragen ist insbesondere die Notwendigkeit des zweiten Rettungsweges. Dieser ist in den kleineren Häusern teilweise gar nicht vorhanden, teilweise wird dieser über ein Flurfenster und anleitern sichergestellt. Dies halte ich aber bei Behinderten für unrealistisch, dauert viel zu lange. Welche Kriterien gibt es eigentlich, einen echten zweiten Rettungsweg im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung einzufordern? Die ASR 2.3 schreibt wörtlich “Das Erfordernis eines zweiten Rettungsweges ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung“. Da stehe ich nun….und möchte es mir mit meinem Auftraggeber auch nicht gleich verderben….oder halte ich mich aus dem Thema Brandschutz ganz raus? Wie seht ihr meine Rolle?
Vielleicht könnt ihr mir auch Fachliteratur oder ein Seminar empfehlen.
Zum Schluss noch eine ganz einfache Frage: in einigen Begehungsprotokollen findet sich immer der Hinweis auf offenhalten von Türen durch Keile. Auch bei meiner Erstbegehung konnte ich reichlich mit Keilen gesicherte Türen entdecken. Ist das normal oder sind hier deutlichere Mahnungen erforderlich?
Danke für eure Hilfe
derkoenig