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Ernennung zum Brandschutzbeauftragen ernannt

Verfasst: Di 15.07.2003 1:00
von BBS
Hallo,

ich bin in einer JVA der Leiter der Bauverwaltung und die Fachkraft für Arbeitsicherheit. Auf dieser Grundlage, bin ich vom Anstaltsleiter ohne vorheriger Rücksprache zum Brandschutzbeauftagen ernannt worden.

Während meiner Ausbildung zum Maurermeister und zum Bautechniker war der Brandschutz zwar ein Thema, aber daß bringt mir im Gefängnis nichts.

Wer hat ein ähnliches Problem?

mfg
Lochner

Gesendet von Lochner, Stephan 08.02.2002 07:47:17

Verfasst: Di 15.07.2003 1:00
von Rupp
Hallo Herr Lochner,

ich würde mich nicht einfach benennen lassen. Allgemein wird zwar der Brandschutz so als ein Ableger der Arbeitssicherheit gesehen, ist es aber nicht. Er geht mitlerweile doch etwas weiter. Ich würde einen Lehrgang zum Brandschutzbeauftragten z.B. beim VDS als Voraussetzung ansehen. Man hat doch ein wenig Verantwortung zu tragen, und dann sollte man doch wissen was man für Rechte und Pflichten hat.

MfG
Ralf Rupp