Brandschutzbeauftragter in der Industrie
Verfasst: Mo 05.03.2012 12:49
Hallo.
Die Firma in der ich arbeite, wurde von einem großen Konzern gekauft. Jetzt besteht die Frage, auf welcher rechtlichen Grundlage ein Brandschutzbeauftragter gefordert ist. Fast alle Standorte stellen Kunststoffteile her.
Im Lehrgang zum Brandschutzbeauftragen, wurde gesagt das es Pflicht ist, wenn die Fläche größer als 5000 m² ist oder erhöhte Brandgefahr besteht.
Kann mir jemand sagen, ob es eine rechtliche Grundlage hierfür gibt?
Die Firma in der ich arbeite, wurde von einem großen Konzern gekauft. Jetzt besteht die Frage, auf welcher rechtlichen Grundlage ein Brandschutzbeauftragter gefordert ist. Fast alle Standorte stellen Kunststoffteile her.
Im Lehrgang zum Brandschutzbeauftragen, wurde gesagt das es Pflicht ist, wenn die Fläche größer als 5000 m² ist oder erhöhte Brandgefahr besteht.
Kann mir jemand sagen, ob es eine rechtliche Grundlage hierfür gibt?