Zurückziehung KhBauVO in NRW
Verfasst: Do 26.01.2012 10:49
Hallo Mitstreiter,
ich bin Brandschutzbeauftragter in einem 650-Betten-Klinikum in NRW. Ich habe bisher ausreichend BS-Schulungen für die ca. 850 MA des Klinikums angeboten, ca. 75%-Teilnahme.
Unser neuer Geschäftsführer sagt jetzt, mit Zurückziehung der KhBauVO in 2009 hat das Klinikum Gestaltungsfreiheit für die Anzahl und Qualität der "Belehrungen". Es soll zukünftig nur noch sechs Belehrungen im Jahr geben und zusätzlich je Quartal eine 10minütige Belehrung in den einzelnen Abteilungen im Rahmen der Abteilungsbesprechung.
Trotz meines Hinweises, dass die gültigen Brandschutzkonzepte auf die KhBauVO aufsatteln, will er so verfahren.
ich habe um Hilfe bei der örtlichen BF angefragt, scheinbar sind MA des VB z. Z. überfordert um eine klare Aussage zu treffen.
Nun meine Frage: Was kann meinerseits noch unternommen werden und wo gibt es Kommentare, möglichst rechtskräftig, zu dieser Problematik?
Für Hinweise und Auskünfte bedanke ich mich recht herzlich.
ich bin Brandschutzbeauftragter in einem 650-Betten-Klinikum in NRW. Ich habe bisher ausreichend BS-Schulungen für die ca. 850 MA des Klinikums angeboten, ca. 75%-Teilnahme.
Unser neuer Geschäftsführer sagt jetzt, mit Zurückziehung der KhBauVO in 2009 hat das Klinikum Gestaltungsfreiheit für die Anzahl und Qualität der "Belehrungen". Es soll zukünftig nur noch sechs Belehrungen im Jahr geben und zusätzlich je Quartal eine 10minütige Belehrung in den einzelnen Abteilungen im Rahmen der Abteilungsbesprechung.
Trotz meines Hinweises, dass die gültigen Brandschutzkonzepte auf die KhBauVO aufsatteln, will er so verfahren.
ich habe um Hilfe bei der örtlichen BF angefragt, scheinbar sind MA des VB z. Z. überfordert um eine klare Aussage zu treffen.
Nun meine Frage: Was kann meinerseits noch unternommen werden und wo gibt es Kommentare, möglichst rechtskräftig, zu dieser Problematik?
Für Hinweise und Auskünfte bedanke ich mich recht herzlich.