Zurückziehung KhBauVO in NRW

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Andreas F

Zurückziehung KhBauVO in NRW

Beitragvon Andreas F » Do 26.01.2012 10:49

Hallo Mitstreiter,

ich bin Brandschutzbeauftragter in einem 650-Betten-Klinikum in NRW. Ich habe bisher ausreichend BS-Schulungen für die ca. 850 MA des Klinikums angeboten, ca. 75%-Teilnahme.
Unser neuer Geschäftsführer sagt jetzt, mit Zurückziehung der KhBauVO in 2009 hat das Klinikum Gestaltungsfreiheit für die Anzahl und Qualität der "Belehrungen". Es soll zukünftig nur noch sechs Belehrungen im Jahr geben und zusätzlich je Quartal eine 10minütige Belehrung in den einzelnen Abteilungen im Rahmen der Abteilungsbesprechung.
Trotz meines Hinweises, dass die gültigen Brandschutzkonzepte auf die KhBauVO aufsatteln, will er so verfahren.
ich habe um Hilfe bei der örtlichen BF angefragt, scheinbar sind MA des VB z. Z. überfordert um eine klare Aussage zu treffen.

Nun meine Frage: Was kann meinerseits noch unternommen werden und wo gibt es Kommentare, möglichst rechtskräftig, zu dieser Problematik?

Für Hinweise und Auskünfte bedanke ich mich recht herzlich.

clammer
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Re: Zurückziehung KhBauVO in NRW

Beitragvon clammer » Do 26.01.2012 19:24

Unabhängig von der (ehemaligen) KhBauVO ist der Arbeitgeber zur jährlichen Unterweisung aufgrund des Arbeitsschutzgesetzes verpflichtet. Der Umfang richtet sich nach den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung und ist somit im Ermessen des Arbeitgebers.

Außerdem gibt es in NRW noch den Erlass "Vorsorgeplanungen für die gesundheitliche Versorgung bei Großschadensereignissen".

Gruß
C. Lammer

P. S. Man kann auch in 10 min das Wichtigste im Brandschutz vermitteln. Und ich denke, dass mit diesem Modell auch mehr als 75% erreicht werden können.