Wie werden Brandschutzbeauftragte behandelt die bereits vor der Einführung der vfdb-Richtlinie bestellt worden sind, aber nicht die Anforderung der Richtlinie erfüllen, sondern aus Reihen der Freiwilligen Feuerwehren kommen?
In der Vergangenheit wurden Mitarbeiter von Freiwilligen Feuerwehren ja gerne als BSB eingesetzt. Diese Kollegen haben bisher zum großen Teil gute Arbeit als BSB geleistet.
Wie wird mit diesen bestellten BSB verfahren?
Gesendet von Maik Brinkmann 07.01.2002 13:59:50
Brandschutzbeauftragte vor Einführung der vfdb-Richtlinie
Die vfdb-Richtlinie 12-09/01 ist keine bindende Rechtsvorschrift. Das heißt, sie hat auch keinen Einfluss auf bereits bestellte BSB.
Aus meiner Erfahrung heraus kann ich jedoch sagen, dass Angehörige freiwilliger Feuerwehren oft nicht genügend Kenntnisse im baulichen, betrieblichen und organisatorischen Brandschutz besitzen, da ihr Aufgabengebiet ja eigentlich der abwehrende Brandschutz ist. Viele haben sich die erforderlichen Kenntnisse auf verschiedene Art und Weise angeeignet, für die anderen halte ich jedoch durchaus den Besuch eines BSB-Lehrgangs für empfehlenswert.
Im eigenen Interesse und im Interesse des Arbeitgebers, sollte jeder BSB bestrebt sein die Forderungen der vfdb 12-09/01 zu erfüllen.
Gesendet von Rainer Schreiber 14.01.2002 09:09:15
Aus meiner Erfahrung heraus kann ich jedoch sagen, dass Angehörige freiwilliger Feuerwehren oft nicht genügend Kenntnisse im baulichen, betrieblichen und organisatorischen Brandschutz besitzen, da ihr Aufgabengebiet ja eigentlich der abwehrende Brandschutz ist. Viele haben sich die erforderlichen Kenntnisse auf verschiedene Art und Weise angeeignet, für die anderen halte ich jedoch durchaus den Besuch eines BSB-Lehrgangs für empfehlenswert.
Im eigenen Interesse und im Interesse des Arbeitgebers, sollte jeder BSB bestrebt sein die Forderungen der vfdb 12-09/01 zu erfüllen.
Gesendet von Rainer Schreiber 14.01.2002 09:09:15