Hallo Kollegen,
ich habe mal einige Fragen. Wie berechnet Ihr Honorare für die Leistungen als BSB? Gibt es irgendwelche Honorarlisten oder Richtwerte? Wie rechnet Ihr Eure Leistungen ab? Auf Std.Basis oder als Pauschale?
Über eine PM mit Infos wäre ich sehr dankbar?
LG
Dennis Lühr
Honorarliste für externe Brandschutzbeauftragte
Re: Honorarliste für externe Brandschutzbeauftragte
Hallo,
schau mal unter dem folgenden Link:
http://www.brandschutzforum.net/viewtopic.php?f=8&t=1760
Vielleicht hilft das schon weiter.
Grüße
Uwe
schau mal unter dem folgenden Link:
http://www.brandschutzforum.net/viewtopic.php?f=8&t=1760
Vielleicht hilft das schon weiter.
Grüße
Uwe
Uwe Wiemann
2. Vorsitzender des VBBD e.V.
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http://www.vbbd.de
2. Vorsitzender des VBBD e.V.
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http://www.vbbd.de
Re: Honorarliste für externe Brandschutzbeauftragte
Die Interessengemeinschaft der BSB Rhein-Neckar hat einen Vorschlag für eine Honorarordnung erstellt. Die muss jeder für sich beurteilen; es ist aber wohl das einzige Dokument in Papierform, nachdem dazu nichts aus den Entwürfen in die vfdb-richtlinie übernommen wurde.
www.ig-bsb.de
An anderen schriftlich fixierten Entwürfen bin ich interessiert.
www.ig-bsb.de
An anderen schriftlich fixierten Entwürfen bin ich interessiert.
Re: Honorarliste für externe Brandschutzbeauftragte
Fuer den Fall eines externen BSB wuerde ich die Sache relativ pragmatisch an der Honorarordnung fuer Architekten und Ingenieure (HoAI) festmachen. Da gibt es unter anderem einen Abschnitt ueber Mindestloehne/-honorare.
Einfach ist die Sache bei einem Ingenieur, der verlangt dann wahrscheinlich den Freiberufler-Tarif plus Aufwendungen. Einen Nichtingenieur wuerde ich da im Bereich eines Fachangestellten ansetzen, die in der HoAI auch genannt sind.
Spannend wirds natuerlich, wenn das ganze "nebenberuflich" passieren soll. Da wuerde ich dann eventuell die Differenz zwischen dem HoAI-Stundensatz und dem hauptberuflichen Stundensatz veranschlagen. Dass der Arbeitgeber die Schulungen und Weiterbildungen zu zahlen hat, versteht sich dann natuerlich von selbst.
Einfach ist die Sache bei einem Ingenieur, der verlangt dann wahrscheinlich den Freiberufler-Tarif plus Aufwendungen. Einen Nichtingenieur wuerde ich da im Bereich eines Fachangestellten ansetzen, die in der HoAI auch genannt sind.
Spannend wirds natuerlich, wenn das ganze "nebenberuflich" passieren soll. Da wuerde ich dann eventuell die Differenz zwischen dem HoAI-Stundensatz und dem hauptberuflichen Stundensatz veranschlagen. Dass der Arbeitgeber die Schulungen und Weiterbildungen zu zahlen hat, versteht sich dann natuerlich von selbst.