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Evakuierung eines Schulgebäudes / Evakuierungspläne

Verfasst: Fr 25.02.2011 9:43
von domburg
Evakuierung eines Schulgebäudes / Evakuierungspläne


Hallo zusammen,

wer kann mir Gesetze/Vorschriften/Richtlinien nennen.

Sachverhalt:

Der Kreis..( NRW ).... besitzt mehrere Berufskollegs

laut Schulbaurichtlinie v. 5.11.2010
Ziffer 11 Feuerwehrplan, Brandschutzordnung

ist der Betreiber in dem Fall der Kreis ...... verpflichtet Feuerwehrpläne und eine Brandschutzordung im Einvernehmen mir der für den Brandschutz zuständigen Dienststelle zu erstellen.
Diese Pläne sind der örtlichen Feuerwehr zur Verfügung zu stellen.

Die Flucht u.- Rettungspläne sind auch im Zuge des Genehmigungsverfahren gemäß DIN erstellt worden und hängen im Objekt aus.

Nun meine Frage:

wer ist für die Erstellung von Evakuierungsplänen / Sammelplatzzuordnungen / Treppenhauszuordnungen zuständig ??

der Betreiber ??

der Nutzer / Schulleiter ???


mfG

Wilma


und Danke im Voraus

Re: Evakuierung eines Schulgebäudes / Evakuierungspläne

Verfasst: Mo 28.02.2011 14:09
von Wiemann
Hallo Wilma,

auch hier gilt: Die Verantwortung liegt beim Betreiber / Arbeitgeber. Er hat die Fürsorgepflicht für die Mitarbeiter und auch zu betreuenden Personen. Dies basiert u.a. auf dem ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz).

Grüße
Uwe