Evakuierung eines Schulgebäudes / Evakuierungspläne
Hallo zusammen,
wer kann mir Gesetze/Vorschriften/Richtlinien nennen.
Sachverhalt:
Der Kreis..( NRW ).... besitzt mehrere Berufskollegs
laut Schulbaurichtlinie v. 5.11.2010
Ziffer 11 Feuerwehrplan, Brandschutzordnung
ist der Betreiber in dem Fall der Kreis ...... verpflichtet Feuerwehrpläne und eine Brandschutzordung im Einvernehmen mir der für den Brandschutz zuständigen Dienststelle zu erstellen.
Diese Pläne sind der örtlichen Feuerwehr zur Verfügung zu stellen.
Die Flucht u.- Rettungspläne sind auch im Zuge des Genehmigungsverfahren gemäß DIN erstellt worden und hängen im Objekt aus.
Nun meine Frage:
wer ist für die Erstellung von Evakuierungsplänen / Sammelplatzzuordnungen / Treppenhauszuordnungen zuständig ??
der Betreiber ??
der Nutzer / Schulleiter ???
mfG
Wilma
und Danke im Voraus
Evakuierung eines Schulgebäudes / Evakuierungspläne
Re: Evakuierung eines Schulgebäudes / Evakuierungspläne
Hallo Wilma,
auch hier gilt: Die Verantwortung liegt beim Betreiber / Arbeitgeber. Er hat die Fürsorgepflicht für die Mitarbeiter und auch zu betreuenden Personen. Dies basiert u.a. auf dem ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz).
Grüße
Uwe
auch hier gilt: Die Verantwortung liegt beim Betreiber / Arbeitgeber. Er hat die Fürsorgepflicht für die Mitarbeiter und auch zu betreuenden Personen. Dies basiert u.a. auf dem ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz).
Grüße
Uwe
Uwe Wiemann
2. Vorsitzender des VBBD e.V.
---------------------------------------------------
http://www.vbbd.de
2. Vorsitzender des VBBD e.V.
---------------------------------------------------
http://www.vbbd.de