Lagermenge Benzin
Verfasst: Do 20.01.2011 14:09
von D.Straub
Hallo zusammen,
mein Chef plant Benzin (für einen Rasentrakto) einzulagern. Welche Menge dürfen max. gelagert werden und welche Vorschriften sind zu berücksichtigen!
Mit freundlichen Grüßen D.-A. Straub
Re: Lagermenge Benzin
Verfasst: Fr 21.01.2011 10:33
von Laschinsky
Hallo Herr Straub,
für die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern (Kanistern, Fässern etc.) hat im Oktober 2010 die
TRGS 510 die bis dahin geltende
TRbF 20: Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten - Läger teilweise ersetzt. Diese TRGS konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs Anforderungen der Gefahrstoffverordnung. Hier sind Lagerbedingungen, Lagermengen und alle Brandschutzanforderungen enthalten:
http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/TRGS/pdf/TRGS-510.pdf?__blob=publicationFile&v=4Für alle Lagerbedingungen, die nicht in der TRGS 510 beschrieben sind, gilt weiterhin die TRbF 20:
http://www.gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16500/5_020.pdfViele Grüße!