Hallo,
in der IndBauR heißt es, dass für Industriebauten mit einer Summe der Geschossflächen von insgesamt mehr als 2000m² Feuerwehrpläne und eine Brandschutzordnung in Einvernehmen mit der Behörde zu erstellen sind.
Heißt das, dass diese immer erstellt werden müssen?
Viele Grüsse
Patricia Amelung
Gesendet von P. Amelung 24.08.2001 08:15:57
Klärung der Rechtslage - IndBauR NRW
Hallo,
die Erstellung von Feuerwehrplänen für Objekte besonderer Art oder Nutzung, wie eben Industrieobjekte, sollte bei der Planung schon in einem Brandschutzkonzept festgelegt werden (siehe z. B. Bauordnung von NRW). Durch die Baubehörden werden sie gefordert (im Stellungnahmeverfahren mit der Feuerwehr bei Notwendigkeit), dann gilt die Norm DIN 14095 :1998-08.
Diese Norm sollten sich auch manche Feuerwehren mal reinsaugen.
MfG
Gesendet von Hans-Joachim Schätzler 30.08.2001 20:54:19
die Erstellung von Feuerwehrplänen für Objekte besonderer Art oder Nutzung, wie eben Industrieobjekte, sollte bei der Planung schon in einem Brandschutzkonzept festgelegt werden (siehe z. B. Bauordnung von NRW). Durch die Baubehörden werden sie gefordert (im Stellungnahmeverfahren mit der Feuerwehr bei Notwendigkeit), dann gilt die Norm DIN 14095 :1998-08.
Diese Norm sollten sich auch manche Feuerwehren mal reinsaugen.
MfG
Gesendet von Hans-Joachim Schätzler 30.08.2001 20:54:19
Das heißt, dass diese Frage mit der Feuerwehr/ Brandschutzdienstelle abzuklären ist.
Die Grenze liegt generell bei 2000 m², aber von der IndBauR kann auch abgewichen werden (keine Pläne notwendig z. B. wegen einfacher Gebäudestruktur) oder es können aufgrund der Nutzung auch höhere Anforderungen gestellt werden (Pläne ab 1 m² z. B. wegen Lagerung gefährlicher Stoffe?)...
Ansonsten hat jede Feuerwehr ja ihre eigene Vorstellung, wie solche Pläne auszusehen haben. Diese sind dann dementsprechend zu gestalten.
Gruß
Alexander Vonhof
Gesendet von Alexander Vonhof 24.08.2001 14:08:00
Die Grenze liegt generell bei 2000 m², aber von der IndBauR kann auch abgewichen werden (keine Pläne notwendig z. B. wegen einfacher Gebäudestruktur) oder es können aufgrund der Nutzung auch höhere Anforderungen gestellt werden (Pläne ab 1 m² z. B. wegen Lagerung gefährlicher Stoffe?)...
Ansonsten hat jede Feuerwehr ja ihre eigene Vorstellung, wie solche Pläne auszusehen haben. Diese sind dann dementsprechend zu gestalten.
Gruß
Alexander Vonhof
Gesendet von Alexander Vonhof 24.08.2001 14:08:00