Brandschau/wiederkehrende Prüfungen
Verfasst: Di 15.07.2003 1:00
Liebe Kollegen!
Brandschauen oder wie immer sie heißen mögen gehören, soviel ich weiß, mittlerweile in allen Bundesländern zum Standard der Prüfungen ab einer gewissen Größe bzw.Gefährdungsgrad der Gebäude besonderer Art oder Nutzung. Kann mir jemand weiterhelfen, wie verfahren wird, wenn nicht die Gemeinde die Genehmigung erteilt hat, sondern eine staatliche Baubehörde sich selbst (im Rahmen des Zustimmungsverfahrens) das Bauvorhaben genehmigt hat, und, wie ich vermute, insofern auch für die Brandschauen selbst verantwortlich
ist? Ich denke hier insbesondere an die Deutsche Bahn, Post, Staatsbauverwaltungen. Mein besonderes Problem sind Botschaften im Ausland, die , die nach deutschem Recht erstellt werden, und in die ausländische Bauaufsichtsbehörden kein Zutrittsrecht haben?
Vielen Dank im Voraus
Gesendet von Paul Schmitz 11.05.2001 08:30:22
Brandschauen oder wie immer sie heißen mögen gehören, soviel ich weiß, mittlerweile in allen Bundesländern zum Standard der Prüfungen ab einer gewissen Größe bzw.Gefährdungsgrad der Gebäude besonderer Art oder Nutzung. Kann mir jemand weiterhelfen, wie verfahren wird, wenn nicht die Gemeinde die Genehmigung erteilt hat, sondern eine staatliche Baubehörde sich selbst (im Rahmen des Zustimmungsverfahrens) das Bauvorhaben genehmigt hat, und, wie ich vermute, insofern auch für die Brandschauen selbst verantwortlich
ist? Ich denke hier insbesondere an die Deutsche Bahn, Post, Staatsbauverwaltungen. Mein besonderes Problem sind Botschaften im Ausland, die , die nach deutschem Recht erstellt werden, und in die ausländische Bauaufsichtsbehörden kein Zutrittsrecht haben?
Vielen Dank im Voraus
Gesendet von Paul Schmitz 11.05.2001 08:30:22