Anforderung an Sicherheitsbeleuchtung nach DIN VDE 0108
Verfasst: Di 15.07.2003 1:00
Werte Kollegen,
ich habe derzeit Schwierigkeiten, dem Betreiber eines Altenzentrums klar zu machen, dass er eine Dauerschaltung der Rettungszeichen aben m u s s. Derzeit ist diese Beleuchtung so geschaltet, dass bei Stromausfall die Beleuchtung in Aktion tritt. Es geht hier nicht um die Dauerschaltung der Beleuchtung der Rettungswege. Hat jemand zufällig ein Gerichtsurteil, welches dem Betreiber klar macht, was passiert, wenn die Rettungszeichenbeleuchtung nicht funktioniert (§ 323 Strafgesetzbuch, Baugefährdung)?
Gruss: Peter Schäffer
Gesendet von Peter Schäffer 14.03.2001 20:15:38
ich habe derzeit Schwierigkeiten, dem Betreiber eines Altenzentrums klar zu machen, dass er eine Dauerschaltung der Rettungszeichen aben m u s s. Derzeit ist diese Beleuchtung so geschaltet, dass bei Stromausfall die Beleuchtung in Aktion tritt. Es geht hier nicht um die Dauerschaltung der Beleuchtung der Rettungswege. Hat jemand zufällig ein Gerichtsurteil, welches dem Betreiber klar macht, was passiert, wenn die Rettungszeichenbeleuchtung nicht funktioniert (§ 323 Strafgesetzbuch, Baugefährdung)?
Gruss: Peter Schäffer
Gesendet von Peter Schäffer 14.03.2001 20:15:38