Rauchverbot in Bürogebäuden

Alles was allgemeiner Natur bzw. nicht zuzuordnen ist, steht hier!
Gast

Rauchverbot in Bürogebäuden

Beitragvon Gast » Di 15.07.2003 1:00

Von einer für den Arbeitschutz zuständigen Behörde wurde kürzlich für ein Verwaltungsgebäude gefordert, wegen baulicher Mängel im vorbeugenden Brandschutz ein Rauchverbot auszusprechen. Kennt jemand einen vergleichbaren Fall, bzw. wer hält eine solche Maßnahme
überhaupt für sinnvoll? Obwohl ich aus gesundheitlichen Gründen zum Wohl der Nichtraucher ein Rauchverbot begrüßen würde, halte ich dies nicht für ein geeignetes organisatorisches Mittel um einen Brand zu verhindern. Mir sind auch nur Fälle nach der Geschäftshausverordnung, Krankenhäuser oder Altenheimen u.ä. und beim Umgang mit gefährlichen Stoffen bekannt, wonach ein Rauchverbot ausgesprochen wird. Selbst bei Hotels, wo ich ein Rauchverbot als sinnvoll erachten würde, ist mir nichts dergleichen bekannt.

Vielen Dank im Voraus und geruhsame Feiertage!

Gesendet von Paul Schmitz 22.12.2000 11:45:52

BBS

Beitragvon BBS » Di 15.07.2003 1:00

Wenn man wg. "baulicher Mängel im vorbeugenden Brandschutz", was immer das im Einzelnen auch ist, ein generelles Rauchverbot anordnet, so müsste man eigentlich auch das Trinken von heißem Tee und Kaffee, die Benutzung von Computern, das Betreiben einer Halogenbeleuchtung und vor allem den Aufenthalt von Menschen in diesem Gebäude untersagen. Alles dies ist nämlich mit einem dem Rauchen von Tabak vergleichbaren Riskopotential behaftet.

Wäre es nicht wesentlich sinnvoller, wenn schon eine Verbesserung des baulichen Brandschutzes absolut nicht möglich ist (wahrscheinlich aus Kostengründen), Rauchmelder professionell zu installieren, selbstverlöschende Abfallkörbe zu positionieren und eine regelmäßige Schulung der Mitarbeiter bezüglich der Verhütung von Brandgefahren vorzunehmen? (Ich bin übrigens militanter Nichtraucher.)
Das schwierige am vorbeugenden Brandschutz ist m.E. im quasi "rechtsfreien Raum", also in Situationen die gesetzlich nicht eindeutig geregelt sind, reproduzierbare sinnvolle Entscheidungen zu treffen. Das alleinige Verbot von entzündetem Tabak, aufgrund baulicher (!) Mängel, stellt m.E. überhaupt keine adäquate Lösung dar, sondern zeigt bloß eine gewisse Hilfslosigkeit.


Gesendet von Peter Hemscheidt 01.01.2001 21:19:05