oberirdisch?/unterirdisch?

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Gast

oberirdisch?/unterirdisch?

Beitragvon Gast » Di 15.07.2003 1:00

Die Festlegung in den Garagenverordnungen ob eine Garage als oberirdisch einzustufen ist wird wie folgt definiert:"Garagen gelten als oberirdisch, wenn ihre Fußböden im Mittel nicht mehr als 1,30m unter der Geländeoberfläche liegen". Wie beurteile ich nun eine Garage in Hanglage, deren Ausfahrt in Höhe des Straßeniveaus liegt. Ist das Straßenniveau die Geländeoberfläche oder die mittlere Höhe des ursprünglichen Geländes? Warum wird überhaupt diese Unterscheidung gemacht?


Gesendet von Dipl.-Ing. paul Schmitz 11.12.2000 16:38:58

BBS

Beitragvon BBS » Di 15.07.2003 1:00

Den Sinn der Unterscheidung sehe ich in der Entlüftung der Fahrzeugabgase. Diese enthalten Kohlenmonoxid und Kohlendioxid, Gase, die unter normalen Bedingungen schwerer als Luft sind und sich (trotz Diffusion) am Boden anreichern, falls sie nicht durch die offene Garagentüre abfließen können. Die Gefahr besteht, daß sich in "unterirdischen Garagen" ein "See" erstickender Gase wie in einer Jauchegrube bildet. Von dieser Warte aus würde ich auch definieren, wo die Geländeoberfläche ist. Das muß nicht unbedingt die Straßenoberfläche sein. (Ob das nur das Schutzziel erfüllt oder auch formal sauber ist, ist eine andere Frage.)


Gesendet von Gernot Mauser 12.12.2000 14:39:12

Gast

Beitragvon Gast » Di 15.07.2003 1:00

Sehr geehrter Herr Mauser,

Ihre Antwort erscheint zwar logisch, die Anforderung in den Bauordnungen müssen jedoch auf anderen Grundlagen beruhen.
So sieht die Garagenverordnung NRW z.B. Sprinkleranlagen vor, wenn die Garage unterirdisch (d.h. 1,30m unter Geländeoberfläche) ist. Die Mustergaragenverordnung und auch einige Länder legt die Grenze bei 4,0 m unter Geländeobefläche. Wie so oft liegt die ursprüngliche Bedeutung der materiellen Anforderungen leider im Dunkeln!


Gesendet von Paul Schmitz 12.12.2000 16:30:05