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kerzen in schulen erlaubt?
Verfasst: Di 15.07.2003 1:00
von BBS
wer kann mir hinweise und richtlinien geben, wie der Umgang von Kerzen innerhalb von schulen in der advents- und weihnachtszeit gehandhabt wird. gibt es neben den brandschtuzrichtlinien bestimmte gesetzliche Anweisungen und belehrungen zu beachten, die ggf. ein verbot der Kerzenbenutzung in schulen vorschreiben? vielen dank für antworten
tilman köhler
Gesendet von tilman köhler 29.11.2000 21:15:26
Verfasst: Di 15.07.2003 1:00
von Holger Nolte
Ich habe den Rektor der Realschule in meinem Wohnort befragt, er kennt keine gesetzlichen Verbote; es gibt auch keinerlei Anweisungen diesbezüglich vom Schulamt. Kerzen dürfen in seiner Schule nur brennen wenn ein Lehrer im Raum ist.
Gesendet von Holger Nolte 11.12.2000 16:26:29
Verfasst: Di 15.07.2003 1:00
von Gast
Brennende Kerzen sind allgemein eine latente Brandgefahr - besonders in Altenwohn- und Pflegeheimen ist dies ein großes Problem - gerade in Zeiten wo man diese gerne für die Stimmung aufstellt. Als Dienstleister für Arbeitssicherheit und Brandschutz erstelle ich für solche Einrichtungen die geforderte Brandschutzordnung nach DIN 14 096 und muß leider oft feststellen, das diese dann in der praktischen Umsetzung nicht angewendet wird - trotz meiner Angaben, Vorgaben an die verantwortlichen Personen - Hier klafft die Theorie und Praxis (leider) oft weit auseinander!
Gesendet von Andreas Braun 18.01.2001 08:26:42
Verfasst: Di 15.07.2003 1:00
von Falk_HL
Ob es für Schulen Sonderregelungen gibt ist mir i. M nicht bekannt und meine auch, dass dieses eben durch eine Brandschutzordnung abgegolten werden kann. Für meinen Wirkungsbereich habe ich daher folgende Definition gewählt:
Auszug aus der BO:
l) Besondere Verhaltensregeln
7. Dekorationen und Kerzen
Kerzen oder Adventskränze nur auf nicht brennbare Unterlage stellen. Kerzen nur unter ständiger Aufsicht brennen lassen. Hoch aufgehängte Adventskränze sind nur mit elektrisch betriebenen Kerzen erlaubt. Werden zu Feierlichkeiten (z. B. Fasching) Dekorationen wie Papierschlangen, Girlanden usw. verwendet, so dürfen diese nur aus schwer entflammbaren Material beschaffen sein!
Nach meiner Überzeugung dürfen, wie o. g., die Kerzen niemals unbeaufsichtigt weiterbrennen, auch nicht ..."für nur eine Minute..." oder
ähnliche Sprüche. Da dies durch die Brandschutzordnung geregelt ist, ist eben derjenige der dagegen verstößt min. in der Fahrlässigkeit drin. Die Rechtsfolgen die sich daraus ergeben können, dürften bekannt sein. Besonders in Schulen oder Kindergärten sollte eine diesbezügliche Belehrung, für alle verantwortlichen Personen, jährlich stattfinden.
Gesendet von Falk Hauptlorenz 01.12.2000 09:54:51