Seite 1 von 1

Lagerung von Diesel

Verfasst: Do 29.10.2009 10:09
von Frank Wessels
Guten Tag!
Was muss beachtet werden, wenn man sich zum Befüllen betriebseigener Gabelstapler einen oberirdischen (mobilen) Dieseltank (Inhalt 1000l) anschaffen will?
- Sicherheitsabstände
- Auffangwanne
- Genehmigungspflicht
- Abnahmeprüfung
- wiederkehrende Prüfungen
- usw-

Ach ja: Bundesland Niedersachsen

Danke für die Antworten im Voraus


Frank Wessels

Re: Lagerung von Diesel

Verfasst: Sa 20.02.2010 23:03
von Wiemann
Hallo Frank,
schau mal in die folgenden Vorschriften:
Baugesetzbuch (BauGB)
Landesbauordnung (LBO)
Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Landeswassergesetz (LWG)
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
TRbF 40: Tankstellen
TRbF 200: Allg. Sicherheitsanforderungen
TRbF 280: Betriebsvorschriften
Verordnung über Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe (VAwS)

Grüße
Uwe