Styropor als Wärmedämmung - Austausch nötig?

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BBS

Styropor als Wärmedämmung - Austausch nötig?

Beitragvon BBS » Di 15.07.2003 1:00

Im Rahmen einer Gebäudeanalyse wurde festgestellt, dass: Heiz- und Kühlwasserrohrleitungen im Gebäude aus Styropor bestehen (Bj.
69/70) Die Leitugen führen "kreuz- und quer" durch das Gebäude, Brandabschottungen fehlen weitestgehend.Das Gebäude dient Verwaltungszwecken, ist mit ca. 300 Arbeitsplätzen ausgestattet. Gearbeitet wird über 24 Stunden, zuständig für Brandschutz und deren Abnahmen ist eine Werk-Feuerwehr. streitfrage ist, ob die Rohrisolierung aus Gründen des Brandschutz entfernt werden muss oder ob das Gebäude einem "Bestandsschutz" unterliegt. Wer weis mehr??

Gesendet von Thomas Brandherm 20.11.2000 16:36:15

Falk_HL
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Registriert: Mo 16.06.2003 14:55

Beitragvon Falk_HL » Di 15.07.2003 1:00

Ich gehe auch davon aus, dass hier nicht von Bestandschutz gesprochen werden kann. Brandabschnitte, sofern vorhanden (ist leider aus der Beschreibung nicht erkennbar), müssen natürlich im "Funktionserhalt" verbleiben. Dieses wird insbesondere mit diversen Leitungsdurchführungen (gleich welcher Art) in vielen Fällen untergraben. Stichwort Abschottung, Art und Anzahl von Durchführungen usw. Zurück zur Frage: Anbetracht der aktuellen Geschehnisse, Bergbahn am Kitzsteinhorn, bei der auch Styropor als Iso-Material verwendet wurde, Ergebnisse sind bekannt, würde ich ebenfalls dringen davon abraten weiterhin offenliegendes Styropor zu verwenden. Hier tut sicherlich eine Anfrage an das zuständige Baurechtsamt gut. Da der Personenschutz durch die extrem starke und ebenfalls stark toxische Wirkung des Rauches bzw. der Rauchgase von Styropor, nicht gewährleistet ist, dürften gegenteilige Argumente nur schwer aufzustellen sein.

Gesendet von Falk Hauptlorenz 24.11.2000 09:29:15
Zuletzt geändert von Falk_HL am Do 17.07.2003 11:16, insgesamt 1-mal geändert.
Grüße FH

BBS

Beitragvon BBS » Di 15.07.2003 1:00

Ich kann keine Auskunft geben, ob der Bestandsschutz fuer das Gebaeude zieht, aus brandschutztechnischen Gruenden wuerde ich aber einen Austausch der Rohrisolierungen dringendst empfehlen. Abgesehen vom materiellen Schaden der bei einem Brand durch die
Brandfortleitung entsteht, ist die Wirkung der toxischen Brandgase, die Styropor freisetzt, nicht zu unterschaetzen. Sollten Personen verletzt oder gar getoetet werden, hat dieses sicherlich ein gerichtliches Nachspiel mit erheblichem Imageschaden fuer die betroffene Firma zur Folge. Da der Austausch mit nicht unerheblichen Kosten und wahrscheinlich auch Aufwand verbunden ist, waere anzuraten, ihn schrittweise anzugehen. Zu empfehlen ist, dort anzufangen, wo die Leitungen Brandschutzwaende durchbrechen. Hier sollte beidseitige Entfernung auf mindestens 2 m Laenge erfolgen, als Ersatz ist nichtbrennbares(!) Material zu empfehlen.

Gesendet von Harry Bentlin 21.11.2000 10:17:35

Vonhof

Beitragvon Vonhof » Di 15.07.2003 1:00

Der Bestandsschutz gilt NUR für genehmigte Anlagen und deren Einrichtungen, die dem damaligen Stand der Technik entsprachen. Der Bestandsschutz gilt NICHT für Einrichtungen, die "falsch" (nicht den Regeln der Technik entsprechend) eingebaut wurden.

Beispiel: Die Leibungen einer Brandschutztür wurden nicht eingeputzt, die Verankerungen liegen frei. Auch wenn die Tür schon seit 20 Jahren so aussieht, entspricht sie nicht den Einbauvorschriften und muss nachgearbeitet werden. Ein Bestandsschutz gilt nicht.

Genauso verhält es sich auch mit Ihren Rohrdurchführungen. Die Durchführung der Leitungen durch feuerbeständige Wände mit Styroporisolierung war damals - so erweckt es zumindest den Anschein, Ferndiagnosen sind immer etwas schwierig - nicht korrekt, also besteht auch kein Bestandsschutz.

MFG
Alexander Vonhof

Gesendet von Alexander Vonhof 22.11.2000 09:52:06