Ausübungqualifikation von Vorbeugenden Baulichen Brandschutz
Verfasst: Fr 28.08.2009 0:30
Hallo wer kann mir helfen?
Bin selbstständig und habe als Tätigkeit Trockenbau gemeldet meine frage ist ob ich ohne Meisterbrief L90 Kanäle bauen darf sowie Zuschnitt von Kanälen ausführen darf und wenn ich Montage von fertigbauteilen noch mit in meine Gewerbe Tätigkeit melde.Baue seit 3 Jahren L90 Kanäle und bin in diesem Beruf sehr genau aber ich weiß nicht ob ich das überhaupt ausüben darf und wenn, wie erhalte ich ausreichende Qualifikationen um Rechtlich nicht Schwierigkeiten zu bekommen und für welche Firmen darf ich in meiner Situation arbeiten.
Gruß Seba
Bin selbstständig und habe als Tätigkeit Trockenbau gemeldet meine frage ist ob ich ohne Meisterbrief L90 Kanäle bauen darf sowie Zuschnitt von Kanälen ausführen darf und wenn ich Montage von fertigbauteilen noch mit in meine Gewerbe Tätigkeit melde.Baue seit 3 Jahren L90 Kanäle und bin in diesem Beruf sehr genau aber ich weiß nicht ob ich das überhaupt ausüben darf und wenn, wie erhalte ich ausreichende Qualifikationen um Rechtlich nicht Schwierigkeiten zu bekommen und für welche Firmen darf ich in meiner Situation arbeiten.
Gruß Seba