Hallo Forum,
der TÜV hat die Abnahme von Feuerlöschgeräten aus den Werkstoffen V70MN , V70VM, V80MN, V80VM und V78VM eingestellt.
Begründung war, dass an Behältern dieser Stahlsorten unerklärliche (!?) Schäden auftraten.
Daraufhin haben die Hersteller ihre Geräte aus diesen Werkstoffen auf ihre Aussonderungslisten gesetzt.
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sagt aus, dass "Arbeitsmittel" (hierzu zählen auch die Feuerlöscher) dem Stand der Technik entsprechen müssen.
Geräte, die nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen, müssen aus Gründen des Personen-(und Sachwert-)schutzes ausgesondert werden.
Der Stand der Technik ist gegeben, wenn der Feuerlöscher
1. (Aufladegerät) nach DIN 14406 v. 1976 oder später (DIN EN 3) gefertigt wurde, oder
2. (Dauerdurckgerät) nach Druckbehälterverordnung v. 1980 oder später (heutige europ. Druckgeräterichtlinie) gefertigt wurde.
Der Stand der Technik ist NICHT gegeben, wenn der Feuerlöscher nach der alten DIN 14406 von 1964, nach TGL, oder nach anderen älteren Vorgaben hergestellt wurde.
Die BetrSichV geht dabei davon aus, dass Geräte "wieder in Betrieb genommen werden".
Wird ein Feuerlöscher zur Wartung geöffnet, so ist er "außer Betrieb genommen" und kann
nach der Instandhaltung wieder "in Betrieb genommen" werden, wenn er dem SdT entspricht.
Der CO2 Löscher wird bei der Wartung nicht geöffnet und bleibt solange "in Betrieb", bis er gefüllt oder nachgefüllt werden muss.
Dies ist der einzige Fall, wo ein Bestandschutz greifen würde, denn alle anderen Geräte müssen regelmäßig geöffnet werden.
Die Aussonderungslisten der Hersteller sind ebenfalls zu beachten.
Die Mehrheit der Hersteller hat beschlossen, keine Ersatzteile für Feuerlöschertypen mehr zu verkaufen, wenn der Typ älter als 20 Jahre ist. Damit sind diese Geräte auch auszusondern, sobald man keine Original-Ersatzteile mehr im Lager liegen hat.
Zur Aussonderung des o.g. 1,5 kg Gerätes hätte man also den Füllstand des Gerätes betrachten müssen. Bei Betrachtung der BetrSichV.
Ich bin aber auch kein Freund von jenen, die auf Gedeih und Verderb diese Hochdruck-Dosen möglichst lange am Leben und in (im) Betrieb halten wollen, schließlich geht es um Sicherheit und Zuverlässigkeit.
es ist schon traurig, wenn jemand der vorgibt ein Fachmann zu sein, sich äußert:
“ Das mit der Druckbehälterprüfung ist eh´ein ziemlicher Schmuh.“
Finde ich nicht:
Unter "Druckbehälterprüfung" stellt sich der Laie i.d.R. eine aufwendige Prüfung des Behälters vor und meint etwa, dass der Behälter zur Prüfung mit Druck beaufschlagt wird. Das ist falsch.
Tatsächlich ist es so, dass der Behälter schon immer nur mit "geeichtem Blick" in Augenschein genommen wurde. Das war früher beim TÜV so, das ist heute bei der befähigten Person so.
Das Ergebnis kann also nur lauten "sieht gut aus" oder "sieht schlecht aus", eine Aussage zur tatsächlichen Festigkeit erhält man nicht. Und das kann man für sich durchaus als Schmuh wahrnehmen.
MfG
Adam