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Kabelschott / Rohrschott
Verfasst: Do 31.07.2008 12:39
von domburg
Hallo,
im Juni 2008 bin ich zum BSB bestellt worden. (totaler Neuling)
Meine Frage: Muß jeder Schott (Kabelschott, Rohrschott, Fugenschott, Weichschott, Mörtelschott ... ) durch die Fachfirma gekennzeichnet werden?
Gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage, außer der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung??
Mit Gruß und Dank
J.Albry
Verfasst: Di 02.09.2008 13:29
von Falk_HL
Hallo!
Gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage, außer der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung??
Das ist schlicht die gesetzliche Grundlage. Es dürfen ja nur bauaufsichtlich zugelassene Systeme verwendet werden. Und nach meinem Wissen ist in der jeweiligen bauaufsichtlichen Zulassung die Kennzeichnungspflicht erwähnt.
Verfasst: Di 02.09.2008 13:42
von domburg
hallo Falk H.
danke für deine Information ........
Gruß J.Albry
Verfasst: Di 02.09.2008 15:52
von Armin
Hallo,
die Schotts sind Kenzeichnungspflichtig. Ideal ist es sogar wenn man es auf beiden Seiten macht.
Minimiert die Zerstörungswahrscheinlichkeit sehr stark.
Bei uns haben wir noch extra Schilder daneben gemacht mit einem Hinweis und wenn Sie anrufen müssen wenn Sie da ein Kabel durchlegen wollen.
Habe bei Dr. google folgendes gefunden.
13. Kennzeichnung des Kabelschotts
Darüber hinaus ist die Kabelabschottung durch die ausführende Firma unmittelbar am
Bauteil in räumlicher Nähe dauerhaft mit einem Schild zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung
muss mindestens folgende Angaben enthalten (vgl. Abb. 4.53):
x Typ des Mineralfaserplattenschotts, z.B. „Manche-mögens-heiß“, Feuerwiderstandsklasse
S 90 gemäß AbZ Nr. XYZ,
x Hersteller der Kabelabschottung, Fa. „Nichts-brennt-an“ sowie
x Herstellungsjahr.
Die Kennzeichnung der Kabelabschottung vor Ort ist wichtig und hilfreich, um bspw.
bei späteren Nachbelegungen von elektrischen Leitungen oder baulichen Veränderungen
die richtigen Abstände bzw. weitere brandschutztechnische Anforderungen entsprechend
berücksichtigen zu können.
Beste Grüße