Einlagerung von Motoroel
Verfasst: Mo 28.04.2008 13:28
von BSB Grüni
Hallo Forum,
ein Kunde möchte 15000 Liter Motoroel in ein Hochregallager einlagern
in 1 Ltr., 5 Ltr. 60 Ltr. und 250 Ltr. Gebinden.
Das Lager ist ausgestattet mit einer BMZ , RWA
Handfeuerlöscher und Wandhydranten .
gibt es noch andere Vorschriften die zu Beachten wären.
danke für eine schnelle antwort
Grüni
Verfasst: Do 01.05.2008 19:35
von svfmb
Hallo,
ja, es gibt noch einige Vorschriften zu beachten, wenn ein Lager mit brennbaren Flüssigkeiten errichtet werden soll:
WHG/LWG Wasserhaushaltsgesetz / Landeswassergesetz
LöRüRL Löschwasser - Rückhalterichtlinien
VAwS Verord. b. Anlagen zum Umgang mit wassergefährd. Stoffen
VbF Verordnung über brennbare Flüssigkeiten
Besorgnisgrundsatz des WHG §19g:
Anlagen zum Lagern , Abfüllen, Herstellen und Behandeln wassergefährdender Stoffe müssen so beschaffen sein und so eingebaut, aufgestellt, unterhalten und betrieben werden , dass eine Verunreinigung der Gewässer oder eine sonstige nachteilige Veränderung Ihrer Eigenschaften nicht zu besorgen ist.
Wassergefährdende Stoffe im Sinne des §19 WHG sind feste, flüssige und gasförmige Stoffe , die geeignet sind , nachhaltig die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit des Wassers nachteilig zu verändern.
VAwS - Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe
1.Teil - Allgemeine Vorschriften
2.Teil - Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe
3.Teil - Anlagen zum Herstellen und Behandeln wassergefährdender Stoffe sowie Anlagen zum Verwenden dieser Stoffe im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und im
Bereich öffentlicher Einrichtungen
4.Teil - Überwachung
5.Teil - Fachbetriebe
6.Teil - Bußgeldvorschriften
7.Teil - Übergangs- und Schlußvorschriften
VV-VAwS - Verwaltungsvorschriften zum Vollzug der Verordnung mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe.
Gruß svfmb