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Dauerdruck-Löscher-TÜV nicht verbindlich?-Kostenvergleich

Verfasst: Di 08.04.2008 12:40
von Feuerbär
Habe von einem Feuerlöscherprüfer die Aussage bekommen, dass Dauerdrucklöscher nicht mehr verbindlich alle 10 Jahre "TÜV"-geprüft werden müssen, sondern dass es dem Prüfer überlassen ist, ob er die Prüfung macht oder nicht. Stimmt das und wo steht das?

Interessiert mich deshalb, da ich einen Kosten-Vergleich anstellen möchte zwischen den Feuerlöscherarten, welche zukünftig zumeist in Büroräumen und Schulen eingesetzt werden sollen. Früher hieß es ja immer Aufladedrucklöscher wären in der Anschaffung teurer, jedoch im Unterhalt günstiger. Der o.g. Prüfer sagt mir allerdings, dass das heute nicht mehr so sei...???

Vielen Dank vorab

W. Backhaus

Verfasst: Do 01.05.2008 19:46
von svfmb
Hallo Feuerbär,
ja, s ist so, da die innere Prüfung gemäßder Druckbehälterverordnung durch geführt wird, bleibt es dem Prüfer, aufgrund seinem Sachverständnis bei dem vorgefundenen Zustand anheim gestellt, wann dieser Art Prüfung duchzuführen ist. Für den in Zeit sicheren Zustand hat er ja auch die Verantwortung; und die kann eine gesetzliche Regelung des Wiederholungszeitraumes auch ihm nicht abnehmen.
Dadurch können aber auch Vorteile entstehen.

Gruß svfmb