Seniorenwohnungszentrum
Verfasst: So 09.03.2008 15:24
Hallo, Kolleginnen und Kollegen.
Ich würde gerne Eure Meinung zu folgender Situation lesen.......
In einem Gebäude in NRW wohnen überwiegend ältere Menschen. Die vorhandenen Brand- und Rauchschutztüren zum innenliegenden Treppenhaus werden dort regelmäßig mit Holzkeilen aufgehalten, da viele Bewohner einen Rollator oder einen Rollstuhl haben und sie die Türen sonst schlecht oder gar nicht aufbekommen. Alle Türen sind mit genügend großen Schildern "Brandschutztür stets geschlossen halten" versehen. Diese Schilder nützen aber nichts, da die Bewohner sicher wissen, dass es "überall brennt, nur nicht bei uns".
Der Betreiber des Hauses, ein evangelisches Altenzentrum, sieht auf meine Anfrage hin seine Pflicht als erledigt, einen werktäglichen Rundgang durchzuführen und die Keile einzusammeln. Eine Ausrüstung der Türen mit bauamtlich zugelassenen Feststellanlagen ist ihm zu teuer und hält er für unnötig.
Ich bin der Meinung, dass das Verkeilen einer Brandschutztür keine Ordnungswidrigkeit sondern eine Straftat darstellt - nur... wer ist letztendlich im Brandfall verantwortlich? Ich bin der Meinung, dass es den Betreiber treffen wird, denn er hat seine Türen nicht nach dem aktuellen Stand der Technik ausgerüstet. Wer ist haftbar zu machen, wenn der "Verkeiler der Tür" nicht herauszufinden ist.
Danke Euch schon mal im Voraus für Eure Meinung.
Gruss aus Hessen: Peter
Ich würde gerne Eure Meinung zu folgender Situation lesen.......
In einem Gebäude in NRW wohnen überwiegend ältere Menschen. Die vorhandenen Brand- und Rauchschutztüren zum innenliegenden Treppenhaus werden dort regelmäßig mit Holzkeilen aufgehalten, da viele Bewohner einen Rollator oder einen Rollstuhl haben und sie die Türen sonst schlecht oder gar nicht aufbekommen. Alle Türen sind mit genügend großen Schildern "Brandschutztür stets geschlossen halten" versehen. Diese Schilder nützen aber nichts, da die Bewohner sicher wissen, dass es "überall brennt, nur nicht bei uns".
Der Betreiber des Hauses, ein evangelisches Altenzentrum, sieht auf meine Anfrage hin seine Pflicht als erledigt, einen werktäglichen Rundgang durchzuführen und die Keile einzusammeln. Eine Ausrüstung der Türen mit bauamtlich zugelassenen Feststellanlagen ist ihm zu teuer und hält er für unnötig.
Ich bin der Meinung, dass das Verkeilen einer Brandschutztür keine Ordnungswidrigkeit sondern eine Straftat darstellt - nur... wer ist letztendlich im Brandfall verantwortlich? Ich bin der Meinung, dass es den Betreiber treffen wird, denn er hat seine Türen nicht nach dem aktuellen Stand der Technik ausgerüstet. Wer ist haftbar zu machen, wenn der "Verkeiler der Tür" nicht herauszufinden ist.
Danke Euch schon mal im Voraus für Eure Meinung.
Gruss aus Hessen: Peter