Hallo, Kolleginnen und Kollegen.
Ich würde gerne Eure Meinung zu folgender Situation lesen.......
In einem Gebäude in NRW wohnen überwiegend ältere Menschen. Die vorhandenen Brand- und Rauchschutztüren zum innenliegenden Treppenhaus werden dort regelmäßig mit Holzkeilen aufgehalten, da viele Bewohner einen Rollator oder einen Rollstuhl haben und sie die Türen sonst schlecht oder gar nicht aufbekommen. Alle Türen sind mit genügend großen Schildern "Brandschutztür stets geschlossen halten" versehen. Diese Schilder nützen aber nichts, da die Bewohner sicher wissen, dass es "überall brennt, nur nicht bei uns".
Der Betreiber des Hauses, ein evangelisches Altenzentrum, sieht auf meine Anfrage hin seine Pflicht als erledigt, einen werktäglichen Rundgang durchzuführen und die Keile einzusammeln. Eine Ausrüstung der Türen mit bauamtlich zugelassenen Feststellanlagen ist ihm zu teuer und hält er für unnötig.
Ich bin der Meinung, dass das Verkeilen einer Brandschutztür keine Ordnungswidrigkeit sondern eine Straftat darstellt - nur... wer ist letztendlich im Brandfall verantwortlich? Ich bin der Meinung, dass es den Betreiber treffen wird, denn er hat seine Türen nicht nach dem aktuellen Stand der Technik ausgerüstet. Wer ist haftbar zu machen, wenn der "Verkeiler der Tür" nicht herauszufinden ist.
Danke Euch schon mal im Voraus für Eure Meinung.
Gruss aus Hessen: Peter
Seniorenwohnungszentrum
Re: Seniorenwohnungszentrum
Schaeffer hat geschrieben:Der Betreiber des Hauses, ein evangelisches Altenzentrum, sieht auf meine Anfrage hin seine Pflicht als erledigt, einen werktäglichen Rundgang durchzuführen und die Keile einzusammeln. Eine Ausrüstung der Türen mit bauamtlich zugelassenen Feststellanlagen ist ihm zu teuer und hält er für unnötig.
Ich bin der Meinung, dass das Verkeilen einer Brandschutztür keine Ordnungswidrigkeit sondern eine Straftat darstellt - nur... wer ist letztendlich im Brandfall verantwortlich? Ich bin der Meinung, dass es den Betreiber treffen wird, denn er hat seine Türen nicht nach dem aktuellen Stand der Technik ausgerüstet. Wer ist haftbar zu machen, wenn der "Verkeiler der Tür" nicht herauszufinden ist.
Danke Euch schon mal im Voraus für Eure Meinung.
Gruss aus Hessen: Peter
Hallo Peter,
Der Seniorenheim- Betreiber denkt für mein Empfinden sehr, sehr kurzsichtig und wird sich möglicherweise im Schadenfall dafür auch verantworten müssen.
Dem zuständigen BSB kann ich hier nur dringlich empfehlen, diesen ständigen, man kann ja schon sagen, etablierten Mangel an der Brandschutzeinrichtung schriftlich mitzuteilen und um eine schriftliche Stellungnahme zum Abstellungsvorschlag abzugeben.
Schriftlich deshalb, damit dem Betreiber die Gefahr und die daraus resultierende Verantwortung deutlich gemacht wird.
Denn, grundsätzlich gilt: wenn eine Gefährdung erkannt wird, hier ständig verkeilte Brandschutztüren, die zu einer Gefahr für Leib und Leben der Bewohner wird, hat geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Gefahr zu bannen. Dieses könnte eine tägliche Kontrolle sein. Wenn nun diese tägliche Kontrolle aber nun nur noch zur Keileinsammlungsaktion verkümmert, war diese Maßnahme also nicht geeignet!
Bei Brandschutzeinrichtungen muss hinterfragt werden, wie solche Einrichtungen im "Betriebsablauf " wirken und genutzt werden können.
Da ja nun mal die Bewohner oftmals gehbehindert sind, kann man nicht Brandschutzeinrichtungen einbauen, die nur von "normal Gesunden" zu nutzen sind. Hier ist festzustellen, dass der Betreiber weder auf die notwendigen Voraussetzungen für die Akzeptanz achtet, noch auf die Wirksamkeit seiner Abstellmaßnahmen! Denn, wenn schon organisatorische Maßnahmen ergriffen werden, die eine disziplinarische Gewalt voraussetzt (kann sich also nur auf die Angestellten des Heims beziehen), muss er auch eine nachweislich wirksame Verfügung oder Anweisung an die ihm Untergebenen verfassen; mit Aufzeigung von Konsequenzen bei Verstößen dagegen.
Mögliche Alternativen zu Feststelleinrichtungen wären noch elektrische Türöffnerantriebe! ... ist bestimmt nicht preiswerter!
Mit freundlichem Gruß
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