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Leitungsausführung zu den Brandmeldner

Verfasst: Mo 17.12.2007 12:30
von Johann Schaberl
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgenden Situation: ein Pflegeheim Bj. 1993, hier wurden herkömmliche Elektrokabel zwischen der BMZ und den Feuermeldern verlegt. Die BMZ soll aufgrund einer Aufschaltung zur Feuerwehr, keine Ersatzteile mehr usw., erneuert werden. Lt. Norm DIN 4102-12 (Ausgabe 1998) sollten jedoch Kabel der Funktionserhaltungsklasse E30 verlegt sein. Meine Frage:
besteht hier Bestandsschutz und das herkömmliche Leitungsnetz kann bestehen bleiben oder muss/sollte im Zuge der Erneuerung der BMZ auch das Leitungsnezt erneutert werden (Stand der Technik usw., wass erheblich Kosten verursachen würde).

Für eine kurze Rückanwort bedanke ich mich im Voraus.
MfG J. Schaberl

Re: Leitungsausführung zu den Brandmeldner

Verfasst: Mi 19.12.2007 1:51
von cgraf
Johann Schaberl hat geschrieben:Meine Frage:
besteht hier Bestandsschutz und das herkömmliche Leitungsnetz kann bestehen bleiben

Nein, es besteht kein Bestandschutz, und das ist auch gut so.
Darüber hinaus sind die Elektroleitungen mangels geeigneter Abschirmung völlig ungeeignet.
Bei Brandmeldesystemen in Ringbustechnik UND getrennter Verlegung der Hin- und Rückleitung kann evtl. auf E30-Leitungsnetz verzichtet werden.

Bitte beim Errichter der Brandmeldeanlage genauer nachfragen und das mit dem Sachverständigen, der die Anlage abnimmt, besprechen und schriftlich festlegen.
Vorzugsweise sollte bei der Angebotsabgabe diese Problematik vom Facherrichter angesprochen werden.
Klären sie ebenso das Thema der internen Alarmierung ab.

PS
Bitte lassen sie sich bei der Erstellung des Angebotes gleich die Preise für die Wartungs- und Inspektionskosten gem. VDE 0833 Richtlinien geben.
Sollte vom seriösen Errichter ohnehin in jedem Angebot erscheinen.